Rico Gebhardt: Die Kritik der Transparenzbeauftragten am Transparenzgesetz ist berechtigt - nachbessern!

 


Die sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert hat heute ihren 1. Tätigkeitsbericht nach dem Sächsischen Transparenzgesetz vorgestellt. Dazu sagt Rico Gebhardt, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion:

„Mit ihrer Kritik an den Lücken im Transparenzgesetz spricht Frau Dr. Hundert uns aus dem Herzen. So sollte der Transparenzanspruch künftig auch für die Kommunen gelten. Die meisten Entscheidungen, die das Leben direkt betreffen, werden schließlich dort getroffen. Zahlreiche andere Bundesländer haben den Transparenzanspruch also auf die Landkreise, Städte und Gemeinden ausgeweitet. Dass er in Sachsen fehlt, ist in der Tat eine ,eklatante Lücke‘, wie die Transparenzbeauftragte sagt. Wir teilen auch ihre Forderung, auch bei Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz beaufsichtigen und vermitteln zu dürfen.

Ein zentraler Punkt sind die Kosten, die Behörden für Auskunftsersuchen geltend machen können. Der Freibetrag von 600 Euro ist schnell überschritten, wenn umfangreiche Daten angefordert werden. Bisher darf die Verwaltung dann bis zu 2.500 Euro in Rechnung stellen. Das wirkt schnell abschreckend und kann auch zur Abschreckung eingesetzt werden, damit Bürgerinnen und Bürger ihre Anfrage abspecken oder davon absehen. Die Transparenzbeauftragte schlägt Kostenfreiheit vor. Das haben wir immer gefordert.

Der Landtag sollte das Gesetz in diesem Sinne nachbessern, um dem berechtigten Wunsch der Bevölkerung nach mehr Transparenz zu genügen. So wollen wir auch die mit 22 Nummern bemerkenswert lange Liste an Gründen, aus denen Auskunftsersuchen abgelehnt werden können, begrenzen. Alle Informationen zur staatlichen Tätigkeit, die keinem durch andere Gesetze bestimmten Schutz unterliegen, müssen öffentlich zugänglich sein.“