Rico Gebhardt: Für ein Transparenzgesetz statt Amtsgeheimnisse
Zur geplanten Verschiebung der sächsischen Transparenzplattform und der dazu anberaumten Anhörung des Verfassungs- und Rechtsausschusses im Sächsischen Landtag am 1. Oktober erklärt Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke:
„Quasi in letzter Minute will die Koalition die Einführung der sogenannten Transparenzplattform stoppen, die eigentlich zum 1. Januar 2026 an den Start gehen soll. Die Idee hinter der Plattform: Bürgerinnen und Bürger können Informationen von Landesbehörden und -ämtern einfach online nachschlagen, statt den Zugang im Einzelfall umständlich - und unter Umständen gegen Geld - zu beantragen. Sachsen würde damit zu den Vorreitern bei der Informationsfreiheit gehören.
Das will die Staatsregierung nun aber doch nicht. Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf zufolge (Drucksache 8/3802) soll die Plattform zunächst um zwei Jahre verschoben werden. Davor können wir nur warnen: Falls das durchgeht, wird die Plattform vermutlich komplett eingestampft - ich kenne niemanden, der etwas anderes glaubt. Vielmehr scheint es das Ziel der Staatsregierung zu sein, das Sächsische Transparenzgesetz im nächsten Schritt komplett aufzuheben. Die Behauptung: Zu viel Bürokratie. Wir erhoffen uns von der Anhörung eine differenzierte Betrachtung, ob Transparenz nicht doch etwas anderes ist als ein lästiger Kostenfaktor.
Wir als Linke haben bereits im Konsultationsverfahren darauf hingewiesen, dass wir dieser Schein-Argumentation nicht folgen werden - denn zur Demokratie gehört Transparenz, das autoritäre Amtsgeheimnis passt eher zu einem Obrigkeitsstaat. Daher schließen wir uns dem aktuellen Appell der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten an, mit der Plattform pünktlich ans Netz zu gehen. Dafür wurden inzwischen alle technischen Vorbereitungen getroffen, die Mittel für den Betrieb stehen zur Verfügung. Und: Das Sächsische Transparenzgesetz bereitet seit Inkrafttreten Anfang 2023 nachweislich viel weniger Aufwand, als prognostiziert wurde. Das zeigt die Evaluation, die vonseiten der Staatsregierung selbst vorgenommen worden ist (Drucksache 8/3326).
Bei der Rolle-Rückwärts in punkto Transparenz will die Minderheitsregierung auf die Unterstützung der BSW-Fraktion setzen, die offenbar bereit ist, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Uns ist nicht bekannt, ob das BSW dafür mit einer Gegenleistung gelockt wird oder es sich aus Überzeugung gegen Transparenz und die Informationsfreiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wendet. Vielleicht trifft beides zu.“

