Rico Gebhardt: Polizeirecht zügig verfassungsgemäß machen - Schuster darf die nötigen Änderungen nicht länger hinauszögern

Fast auf dem Tag genau ein Jahr nach dem wegweisenden Polizeirechts-Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs fordert die Fraktion Die Linke die Staatsregierung mit einem Antrag (Drucksache 8/713) erneut dazu auf, das sächsische Polizeirecht schnellstmöglich in Einklang mit den Grundrechten zu bringen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher Rico Gebhardt:

„Am 25. Januar 2024 hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof ein ziemliches scharfes Urteil gefällt: Etliche Bestimmungen des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes und des Sächsischen Polizeibehördengesetzes sind unvereinbar mit der Verfassung des Freistaates Sachsen. Doch bereinigt wurden die Gesetze - fast ein Jahr später - immer noch nicht. Das ist für uns inakzeptabel.

Betroffen sind unter anderem Befugnisse für die Durchführung von Observationen, den Einsatz sogenannter verdeckter Ermittler und von V-Personen, zur Überwachung der Telekommunikation und zur Lokalisierung von Handys - auch wenn es keine Straftat gab. Mit dem Urteil wurde im Wesentlichen unsere Sicht bestätigt, dass die Hürden zur Anwendung solcher Instrumente, die stets schwerwiegende Grundrechtseingriffe darstellen, viel zu klein waren. Es genügte quasi der bloße Verdacht gegen sonst unbescholtene Bürgerinnen und Bürger. Genau hier ist der Verfassungsgerichtshof eingeschritten: Seither dürfen diese Befugnisse nur noch unter strengen gerichtlichen Maßgaben genutzt werden, bis die beiden betroffenen Gesetze überarbeitet sind.

Das war keine unverbindliche Empfehlung, sondern ein klarer Auftrag. Daher hatte die Linksfraktion kurz nach dem Urteil schon einmal darauf gedrungen, eine Gesetzesänderung in die Wege zu leiten (Drucksache 7/15711). Der damalige und erneute Innenminister darf das nicht weiter hinauszögern. Er verwies seinerzeit auf die vom Gericht gewährte Übergangsfrist und darauf, dass erst eine ,Auswertung des Urteils‘ erfolgen müsse. Ich gehe davon aus, dass die Staatsregierung das Urteil inzwischen gelesen und verstanden hat. Mit unserem neuen Antrag fordern wir daher erneut dazu auf, dem Urteil zu folgen. Laut Koalitionsvertrag steht dem nichts entgegen – man will die Novellierung angeblich ,zeitnah‘ angehen. Genau das erwarte ich jetzt auch.“