Rico Gebhardt: Verwerflicher Umgang mit dem Landtag bei der Stabsstelle für Großansiedlungen – wie wird zweites Blackstone verhindert?
Die Koalition hatte überraschend die Funktion eines Beauftragten für Großansiedlungen geschaffen und es mit Dirk Diedrichs besetzt. Linksfraktionschef Rico Gebhardt hatte dazu Nachfragen gestellt (Drucksachen 7/13170 und 7/13437), die jetzt beantwortet sind. Er erklärt:
„Drei Monate nach dem Haushaltsbeschluss für 2023 und 2024 ist der Staatsregierung aufgefallen, dass eine solche Stabsstelle benötigt wird. Vorher war der Koalition wohl nicht bewusst, dass bis auf Großenhain keine größeren Gewerbeflächen für Industrieansiedelungen mehr vorhanden sind. Vorher war der Koalition wohl auch nicht bewusst, dass Investoren solche Flächen und zudem Hilfe brauchen, um sich im Behörden- und Förderdschungel zurecht zu finden. Das ist das Gegenteil von vorausschauender Politik!
Ich frage mich, ob die bis zu 13 Bediensteten der Stabsstelle auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen werden, wenn die investieren wollen? Kleine Betriebe sind das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft, bekommen aber keinen Beauftragten. Wie groß muss ein Unternehmen sein, um die Hilfe der Stabsstelle für Großansiedlungen beanspruchen zu können? Wer erledigt die Arbeit der Beschäftigten, die jetzt aus den Ministerien zur Stabsstelle versetzt werden? Und vor allem: Werden weitere Sachverständige hinzugezogen, um Förderanträge zu prüfen? Schließlich gilt es, ein zweites Blackstone zu verhindern!
In der Haushaltsberatung wird manchmal um halbe Stellen gefeilscht, insbesondere innerhalb der Koalition. Der Landtag bemüht sich in monatelanger Kleinarbeit, Interessen auszutarieren. Nun hat Ministerpräsident Kretschmer eine einsame Entscheidung getroffen und den Landtag nicht einmal informiert. Erst auf Nachfrage erfahren die Abgeordneten etwas mehr. Sie wissen aber immer noch nicht, wie viel Geld die Stabsstelle am Ende kostet, weil die tatsächlichen Ausgaben hinter Pauschalsätzen in allgemeinen Haushaltsstellen verborgen bleiben. Dieser Umgang mit dem Haushaltsgesetzgeber ist verwerflich.“