Rico Gebhardt: Viele freilaufende Katzen leiden – auch in Sachsen sollen die Kommunen den Bestand gesund halten können!

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Der Sozialausschuss hörte heute Sachverständige zum Vorschlag der Linksfraktion, ein Katzenschutzgesetz (Drucksache 7/10250) zu erlassen. Die Fraktion verfolgt damit das Ziel, die Zahl freilaufender fortpflanzungsfähiger Katzen zu verringern. Fraktionschef Rico Gebhardt erklärt:

„Katzen sind keine Wildtiere – sie brauchen menschliche Unterstützung. Fehlende menschliche Fürsorge bedeutet für Millionen streunende Katzen oft Unterernährung, Krankheiten und Schmerzen. Wir wollen dieses Katzenleid beenden. Die Sachverständigen sind sich einig, dass ein erhebliches Problem besteht und der Staat handeln muss. Die Landkreise und müssen sich auch bisher schon darum kümmern, herrenlose Katzen vor Leid zu bewahren. Dazu wäre es aus unserer Sicht auch notwendig, diese Katzen konsequent zu kastrieren. Dafür gibt es auch ein wenig Fördergeld, das aber vergeudet ist, solange aus den Privathaushalten so viele unkastrierte Freigänger zuströmen. Wir wollen den Kommunen die Rechtsgrundlage verschaffen, Katzenbesitzer zu verpflichten, ihre Freigänger zu kastrieren und zu registrieren. Nur so können die Kastrationsprogramme wirken. Nur drei Bundesländer haben noch keine entsprechende Verordnung erlassen – Brandenburg, Bremen und Sachsen.

Es kümmern sich zwar viele Ehrenamtliche aufopferungsvoll um die herrenlosen Tiere und deren Nachwuchs, aber sie können die staatliche Aufgabe Tierschutz nicht alleine bewältigen. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes auf der Grundlage von Expertenschätzungen laufen in Deutschland etwa zwei Millionen herrenlose Katzen frei herum. Bei den betroffenen Tieren handelt es sich um entlaufene, ausgesetzte oder zurückge­lassene Hauskatzen und deren Nachkommen. Der Freistaat sollte es seinen Kommunen per Rechtsverordnung ermöglichen, den Katzenbestand gesund zu halten. Die Kosten soll der Freistaat den Kommunen erstatten – sie werden sinken, wenn die Maßnahmen wirken.“