Sachsen muss seine Rechtsmedizin endlich ordentlich ausstatten
Die Institute für Rechtsmedizin der TU Dresden und der Universität Leipzig mit der Prosektur Chemnitz leiden unter chronischem Geldmangel. Investitionen blieben jahrelang liegen, der laufende Betrieb funktioniert nur noch durch Arbeit am Limit. Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, den Instituten eine Soforthilfe von je 500.000 Euro für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zu gewähren. Auch danach soll dauerhaft eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden. Ein entsprechender Antrag (Drucksache 6/10716) wird bei der nächsten Plenarsitzung behandelt.
Klaus Bartl, Sprecher für Verfassungs- und Rechtspolitik, erklärt:
Die Institute fertigen Gutachten, obduzieren Leichname, identifizieren Tote, untersuchen Geschädigte und Tatverdächtige und werten (DNA)-Spuren aus. Wenn sie nicht ordentlich arbeiten können, fehlen gerichtsverwertbare Beweise. Straftaten, auch Tötungsverbrechen, bleiben unentdeckt, Täter kommen davon. Das nimmt die CDU-geführte Regierung in Kauf und inszeniert sich dennoch als Garant der öffentlichen Sicherheit. Tatsächlich ist sie ein Sicherheitsrisiko.
Nach wie vor sind die Rechtsmedizinischen Institute (RMI) chronisch unterfinanziert. Die Zahlungen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz reichen nicht aus, zweckgebundene Zuweisungen aus dem Landeshaushalt für die Rechtsmedizin fehlen. Infolgedessen wird Personal abgebaut, versierte Rechtsmediziner wandern ab, das Leistungsprofil wird eingeschränkt. Unsere Forderung, diesen unhaltbaren Zustand zu ändern, steht im Einklang mit der Lageeinschätzung der Institute. In der Anhörung zu unserem inzwischen durch die CDU-SPD-Koalition abgelehnten Antrag „Sicherung einer leistungsfähigen, zukunftssicheren und flächendeckenden Rechtsmedizin“ (Drucksache 6/6015) bezifferte die Direktorin des RMI Dresden, Prof. Dr. Christine Erfurt, das Defizit ihres Hauses auf „zwischen 400.000 und 600.000 Euro“ im Jahr. Für das Leipziger Institut erklärte der Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof. Dr. Michael Stumvoll, ein „Zuschuss in der Größenordnung von 500.000 Euro“ pro Jahr sei notwendig.
Das Wissenschaftsministerium räumt ein, dass diese Defizite bestehen, vertröstet aber auf den nächsten Doppelhaushalt 2019/2020. Justizminister Gemkow setzt seine Hoffnungen ganz auf steigende Vergütungssätze im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, die aber nicht in Sicht sind. Andere Bundesländer sorgen längst mit Landesmitteln dafür, dass die Rechtsmedizin ordentlich arbeiten kann. In Sachsen scheitert das offenbar am Finanzminister, der Mittel blockiert, und am Ministerpräsidenten, wieder einmal tatenlos zuschaut.