Sarah Buddeberg: Schluderei im Innenministerium – 2021 nicht zwei, sondern 45 dokumentierte queerfeindliche Angriffe

lcmslfsachsenGleichstellungInneresPressemitteilungenSarah BuddebergStaatsregierung

Die Sprecherin für Gleichstellungs-, Inklusions- und Queerpolitik der Linksfraktion, Sarah Buddeberg, befragt die Staatsregierung regelmäßig zur polizeilichen Kriminalstatistik. Zwar erfasst diese nur einen Bruchteil der Übergriffe und Attacken aus Hass gegen lgbtiq* Menschen, wie die Gewalterfahrungsstudien der LAG Queeres Netzwerk Sachsen von 2019 und dem Gerede e.V. von 2020 sowie die Studie zu Lebenslagen von lsbtiq* Personen in Sachsen belegen. Dennoch dienen die Zahlen als Anhaltspunkt für politische Entscheidungen über Gegenmaßnahmen.


Die Kleine Anfrage zum Jahr 2021 beantwortete das Innenministerium am 23. Mai 2022 mit der Auflistung von nur zwei Fällen für das gesamte Jahr (Drucksache 7/9704). Der Tagesspiegel hatte allerdings von 50 Fällen in Sachsen berichtet, die das Innenministerium ihm auf Anfrage mitgeteilt habe. Angesichts der diesbezüglichen Nachfrage Buddebergs musste das Innenministerium nun einräumen, dass seine Zahl von Mai grob falsch war: Nunmehr wurden 45 Fälle mitgeteilt, 43 davon seien wegen eines „Büroversehens“ nicht genannt worden. Sarah Buddeberg erklärt dazu:

 

„Aus Studien und den Erfahrungen der Beratungsstellen wissen wir, dass die Zahlen der Polizei nur die Spitze des Eisberges an gewaltsamen Übergriffen gegen lsbtiq* Menschen abbilden. Dennoch hätte das Innenministerium stutzen und erkennen müssen, dass die Angabe von nur zwei Fällen falsch sein muss. Dass dieser Lapsus erst durch Nachfragen von Presse und Opposition zu Tage kommt, lässt befürchten, dass ein Bewusstsein für die Gefährdungslage queerer Menschen in Sachsen fehlt. Dabei haben alle Menschen das Recht auf ein sicheres und gewaltfreies Leben!

 

Seit der Verabschiedung des ersten Sächsischen Landesaktionsplanes Vielfalt 2017 wurde die Gewalt gegen queere Menschen kaum eingedämmt. Die Einrichtung der Ansprechstelle für LSBTIQ* bei der Staatsanwaltschaft Leipzig und dem Landeskriminalamt sind erste Erfolge, aber nur ein Anfang. Innenminister Schuster muss den dringenden Handlungsbedarf erkennen und Maßnahmen ergreifen. Die geringe Sanktionsquote von unter 20 Prozent Verurteilungen zeigt, dass Polizei und Justiz Defizite bei der Erkennung und Verfolgung queerfeindlicher Hasskriminalität abbauen müssen. Erschreckend ist auch, dass laut Lebenslagenstudie nur sieben Prozent der Befragten einen queerfeindlichen Übergriff überhaupt anzeigen. Das Dunkelfeld ist offensichtlich sehr groß.

 

Um lsbtiq*-feindliche Angriffe zurückzudrängen, müssen die Anzeigebereitschaft und das Vertrauen in die Institutionen wachsen. Fachkräfte und Multiplikator*innen müssen flächendeckend sensibilisiert werden. Der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass die Etablierung einer unabhängigen Meldestelle als Schnittstelle zwischen Polizei, Justiz und lsbitq*-Community ein erfolgreiches und vielversprechendes Projekt ist.“