Schaper: Steigende Fallzahlen beim Unterhaltsvorschuss – Kommunen von den Kosten entlasten!
Zur Antwort auf ihre Kleine Anfrage „Unterhaltsvorschuss in Sachsen“ (Drucksache 6/15112) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Susanne Schaper:
Es ist erfreulich, dass die Leistungen des Unterhaltsvorschuss auf Kinder bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet worden sind. Die steigenden Fallzahlen zeigen auch klar, dass dieser Schritt überfällig war. Erhielten in den Jahren 2015 und 2016 noch 6.631 bzw. 6.960 Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, waren es 2017 schon 25.775. Bis dahin waren somit rund 19.000 Kinder leer ausgegangen, die Anspruch auf diese Leistung gehabt und diese wohl auch dringend benötigt hätten.
Die Rückholquoten sind prozentual von 2015 bis 2017 gesunken. Das liegt wohl nicht zuletzt daran, dass die Ämter durch die zusätzlichen Anträge und ihre personelle Unterbesetzung nur unzureichend prüfen konnten, wie hoch die Einkommen der Unterhaltspflichtigen tatsächlich waren.
Problematisch ist allerdings, dass die sächsischen Landkreise und Kommunen 2017 knapp 20 Millionen Euro mehr für den Unterhaltsausschuss ausgeben mussten als 2016. Nicht selten mussten sie deshalb an anderen Stellen freiwillige Leistungen streichen. Die sächsische Staatsregierung muss daher dringend dafür streiten, dass sich Bund und Land stärker an den Mehrausgaben beteiligen und die Kommunen entlasten.
Problematisch bleibt auch, dass der Unterhaltsvorschuss bei Alleinerziehenden, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, als Einkommen angerechnet wird. Dadurch verringern sich die Sozialleistungen entsprechend – obwohl sie das soziokulturelle Existenzminimum absichern sollen. Damit es Alleinerziehende wirklich etwas leichter haben, plädieren wir für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro und ein höheres Kindergeld. Beides sollte nicht mehr in voller Höhe auf Sozialleistungen und den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden.