Schaper zum Tag der Organspende: Spenderzahl auf dem Tiefstand – stärker aufklären, Transplantationsbeauftragte stärken
Anlässlich des Tages der Organspende am 2. Juni erklärt Susanne Schaper, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Fraktion DIE LINKE:
Es ist zwar lobenswert, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) alle Bundesbürger aufruft, eine Entscheidung über die Organspende zu treffen. Doch wenn es bei einem Aufruf bleibt, werden die 10.000 Menschen, die bundesweit auf ein rettendes Spenderorgan warten, weiter um ihr Leben bangen müssen. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation hatte die Zahl der Organspender 2017 mit nur 797 einen neuen Tiefpunkt erreicht, nicht einmal die von Eurotransplant festgeschriebene Norm von zehn Organspendern pro einer Million Einwohner wird erreicht. Medial ist diese Information nur von Fachzeitschriften aufgegriffen worden, obwohl das im Klartext heißt, dass wir in Sachsen statistisch gesehen nicht einmal 40 Organspender haben. Wegen des Mangels sterben rund zehn Prozent der Menschen, die auf ein Spenderorgan warten; bei Lebertransplantationen sind es sogar 30 bis 40 Prozent.
Der Sächsische Landtag hat im April 2018 einen Gesetzesantrag der Regierungskoalition zur Änderung des Transplantationsausführungsgesetzes (Landtagsdrucksache 6/10735) unter Annahme eines Entschließungsantrages (Landtagsdrucksache 6/13219) verabschiedet. Das begrüßen wir und hoffen, dass nun auch entsprechende Mittel im kommenden Haushalt eingestellt werden. Zusätzlich schließen wir uns der Forderung der Sachverständigen aus der Anhörung zu dem Gesetzentwurf an, die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern zu stärken. Zu einer ausreichenden Finanzierung gehört, dass die Krankenhäuser den Transplantationsbeauftragten zur Fort- und Weiterbildung freistellen können. Wir fordern außerdem weiter, über eine Widerspruchslösung nachzudenken. Das heißt, dass Organe entnommen werden dürfen, wenn nicht zu Lebzeiten durch den Verstorbenen selbst oder nach seinem Tod durch die nächsten Angehörigen widersprochen wurde.