Schollbach zur Zulassung der Anklage gegen Frauke Petry durch das Landgericht Dresden wegen Verdachts des Meineids

Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden vom 20. September 2017 gegen die Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Sächsischen Landtages, Frauke Petry, zur Hauptverhandlung zugelassen. Frauke Petry wird vorgeworfen, im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem Sächsischen Wahlprüfungsausschuss wahrheitswidrige Angaben getätigt zu haben. Der Jurist und Landtagsabgeordnete André Schollbach (DIE LINKE) hatte hierauf im Februar 2016 bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige wegen des Verdachts des Meineids gemäß § 154 Abs. 1 StGB gegen Frauke Petry erstattet.

Dieser Strafanzeige lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 12. November 2015 führte der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags eine mündliche Verhandlung gemäß § 8 Sächsisches Wahlprüfungsgesetz durch. In dieser mündlichen Verhandlung wurden Frauke Petry sowie der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Carsten Hütter als Zeugen vernommen und jeweils auf Antrag von André Schollbach vereidigt. Petry verstrickte sich in wesentlichen Punkten in erhebliche Widersprüche. Dies betraf Darlehens-Gewährungen durch Landtagskandidaten an die AfD im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2014 in Sachsen.

Gemäß § 154 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört.

Dazu erklärt der Abgeordnete André Schollbach:

„Der Verdacht einer erheblichen Straftat steht im Raum. Für das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die Wahrheit zu sagen, nachkommen. Aufgrund der hervorgetretenen Widersprüche bestehen berechtigte Zweifel daran, dass vor dem Wahlprüfungsausschuss alle Zeugen ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind.“