Stange: CDU und SPD sind schnell beim Einschränken von Grundrechten – aber bei deren Stärkung trödeln sie jahrelang
Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD bereits 2014 vereinbart, ein Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen. Es soll regeln, wie die Bürgerinnen und Bürger „grundsätzlich Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten bekommen“. Bis heute ist jedoch kein Entwurf bekannt, wie der Innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Enrico Stange, kritisiert. Zuständig ist das Sächsische Staatsministerium des Innern, das angeblich seit Mai 2015 am Gesetz arbeitet (Drucksache 6/8543). Unlängst (Drucksache 6/13686) teilte Innenminister Wöller zum Bearbeitungsstand mit, der Arbeitsentwurf bedürfe „ressortübergreifender Abstimmungen“.
Enrico Stange erklärt zu diesen Antworten auf seine Anfragen:
„Für CDU und SPD ist es offenbar wichtiger, der Polizei vertiefte Eingriffsmöglichkeiten in die Grund- und Freiheitsrechte zu gewähren als diese Rechte zu stärken. Anstatt den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu Informationen zu ermöglichen, die ihr Leben betreffen, setzen sie den Gefährder-Ansatz als Generalermächtigungsgrundlage an die Stelle der Unschuldsvermutung und schwächen so die Position der Bevölkerung gegenüber dem Staat. Diese merkwürdige Prioritätensetzung belastet den Rechtsstaat!
Während die Staatsregierung einen hochkomplexen Referentenentwurf zum Polizeivollzugsdienstgesetz sowie zum Polizeibehördengesetz bereits im April 2018 abgeschlossen und im Kabinett zur Anhörung freigegeben hat, liegt nach vier Jahren nicht einmal ein Referentenentwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes im Kabinett vor, geschweige denn im Landtag. Während das Informationsfreiheitsgesetz eine klare Zielstellung im Koalitionsvertrag darstellt, hatte man hinsichtlich der Polizeigesetzgebung nur unscharf formuliert: ,Die Koalitionspartner wollen die Arbeit der Polizei durch Effizienzsteigerung unterstützen und verbessern. Dazu werden wir die gesetzlichen Grundlagen überprüfen.‘
Die sächsischen Innenminister haben immer Wert darauf gelegt, nicht nur Polizei-, Kommunal- und Sportminister zu sein, sondern auch Verfassungsminister. Es ist an der Zeit, diesen Anspruch einzulösen! Ein Gesetzentwurf, der das Grundrecht auf Information festigt und die Stellung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat verbessert, ist überfällig. Denn die Grundrechte sind zum Schutz gegen staatliche Willkür und Selbstermächtigung geschaffen worden – und nicht als lästiges Übel, das die Behörden schrittweise zersetzen dürfen.“