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Stange: Immer mehr Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete – Ombudsstelle und Kennzeichnungspflicht einführen!

Enrico Stange, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Innenpolitik, fragt seit einigen Jahren die Zahlen zu Ermittlungsverfahren und Disziplinarverfahren gegen Polizeibedienstete ab. Zur Antwort auf seine jüngste Anfrage (Drucksache 6/11682) und zur Entwicklung in den letzten Jahren erklärt er:

Körperverletzung im Amt ist der häufigste Grund für strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete – mit steigender Tendenz. Betraf das in 2013 noch 218 von insgesamt 667 Ermittlungsverfahren, wurden 2017 mittlerweile 329 von insgesamt 735 Ermittlungsverfahren aus diesem Grund eingeleitet. Weitere Schwerpunkte: Nötigung (60 Fälle im Jahr 2013, 74 im Jahr 2017) und Strafvereitelung im Amt (77 Fälle im Jahr 2013, 73 im Jahr 2015). Darauf folgen Straftatbestände wie Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger und Falsche Verdächtigung.

Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren steigt, die Zahl der Anklagen schwankt auf niedrigem Niveau und die meisten Verfahren werden eingestellt – meist sofort nach § 170 II StPO, weil die Ermittlungen nicht genug Anlass zur Anklageerhebung bieten. 2013 geschah dies bei 594 Verfahren, 2016 in 642 und 2017 in 505 Verfahren. 2017 waren noch 169 Verfahren unerledigt.

Die Zahl der Disziplinarverfahren bewegt sich im Vergleich dazu auf niedrigerem Niveau. 2014 waren es 104, 2016 101 und 2017 74 Verfahren, davon 33 wegen der Begehung einer Straftat.

Insgesamt nimmt derzeit die Gesamtzahl der Polizeibediensteten in Sachsen noch ab. Dem steht die wachsende Zahl von Verfahren gegen Polizisten gegenüber, wobei die wenigsten wirklich vor den Kadi kommen. Offenbar besteht seitens der Justiz eine größere Neigung, Verfahren gegen Polizeibedienstete von vornherein einzustellen. Nötig ist auch bei der Polizei und bei der Justiz eine andere Fehlerkultur, um auch an dieser Stelle das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen zu sichern. Wichtige Instrument wären dabei eine unabhängige Ombudsstelle für die Polizei sowie die Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete, um Ermittlungen zu erleichtern und die Identifikation von Polizeibeamten zu ermöglichen. Derzeit sind die Bürgerinnen und Bürger gegenüber Polizeibediensteten in diesem Zusammenhang schlechter gestellt. Aufklärung liegt aber im Interesse aller Beteiligten, auch der Polizeibediensteten.

Hintergrund: Material zu Disziplinarverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden und Verfahren

gegen Polizeibeamte

https://www.linksfraktionsachsen.de/fileadmin/gemeinsamedateien/Dokumente/Material_Stange_Verfahren_Polizei.pdf

Pressemeldungen


Stange: Immer mehr Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete – Ombudsstelle und Kennzeichnungspflicht einführen!

 

Enrico Stange, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Innenpolitik, fragt seit einigen Jahren die Zahlen zu Ermittlungsverfahren und Disziplinarverfahren gegen Polizeibedienstete ab. Zur Antwort auf seine jüngste Anfrage (Drucksache 6/11682) und zur Entwicklung in den letzten Jahren erklärt er:

Körperverletzung im Amt ist der häufigste Grund für strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete – mit steigender Tendenz. Betraf das in 2013 noch 218 von insgesamt 667 Ermittlungsverfahren, wurden 2017 mittlerweile 329 von insgesamt 735 Ermittlungsverfahren aus diesem Grund eingeleitet. Weitere Schwerpunkte: Nötigung (60 Fälle im Jahr 2013, 74 im Jahr 2017) und Strafvereitelung im Amt (77 Fälle im Jahr 2013, 73 im Jahr 2015). Darauf folgen Straftatbestände wie Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger und Falsche Verdächtigung.

Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren steigt, die Zahl der Anklagen schwankt auf niedrigem Niveau und die meisten Verfahren werden eingestellt – meist sofort nach § 170 II StPO, weil die Ermittlungen nicht genug Anlass zur Anklageerhebung bieten. 2013 geschah dies bei 594 Verfahren, 2016 in 642 und 2017 in 505 Verfahren. 2017 waren noch 169 Verfahren unerledigt.

Die Zahl der Disziplinarverfahren bewegt sich im Vergleich dazu auf niedrigerem Niveau. 2014 waren es 104, 2016 101 und 2017 74 Verfahren, davon 33 wegen der Begehung einer Straftat.

Insgesamt nimmt derzeit die Gesamtzahl der Polizeibediensteten in Sachsen noch ab. Dem steht die wachsende Zahl von Verfahren gegen Polizisten gegenüber, wobei die wenigsten wirklich vor den Kadi kommen. Offenbar besteht seitens der Justiz eine größere Neigung, Verfahren gegen Polizeibedienstete von vornherein einzustellen. Nötig ist auch bei der Polizei und bei der Justiz eine andere Fehlerkultur, um auch an dieser Stelle das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen zu sichern. Wichtige Instrument wären dabei eine unabhängige Ombudsstelle für die Polizei sowie die Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete, um Ermittlungen zu erleichtern und die Identifikation von Polizeibeamten zu ermöglichen. Derzeit sind die Bürgerinnen und Bürger gegenüber Polizeibediensteten in diesem Zusammenhang schlechter gestellt. Aufklärung liegt aber im Interesse aller Beteiligten, auch der Polizeibediensteten.

Hintergrund: Material zu Disziplinarverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden und Verfahren

gegen Polizeibeamte

https://www.linksfraktionsachsen.de/fileadmin/gemeinsamedateien/Dokumente/Material_Stange_Verfahren_Polizei.pdf