Susanne Schaper: Kliniken in Not - „Alarmstufe Rot“ ist ein Warnsignal

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Unter dem Motto "Alarmstufe Rot" hat die Krankenhausgesellschaft Sachsen heute zusammen mit Vertreter:innen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und von sächsischen Kliniken über die extrem angespannte, existenzbedrohende Finanzsituation Auskunft gegeben und unter anderem einen sofortigen Inflationsausgleich gefordert. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Susanne Schaper:

„Nach den Belastungen der Corona-Pandemie müssen die Krankenhäuser und Kliniken nun mit den Folgen der Inflation und stark gestiegenen Preisen für Energie, Medizinprodukte, Lebensmittel und Dienstleistungen kämpfen. Auch der über Jahre entstandene Investitionsstau z. B. bei energetischer Sanierung trägt zu dieser prekären Situation bei. Trotzdem sollen in Sachsen 2023 und 2024 erneut weniger Investitionsmittel bereitgestellt werden als die sächsischen Krankenhäuser benötigen. Zwar sieht der Entwurf des Doppelhaushalts mehr Mittel für die Krankenhausfinanzierung vor – 30 Millionen Euro will der Freistaat in den beiden kommenden Jahren zusätzlich in die Einzel- und Pauschalförderung stecken, allerdings wird ein Drittel dieses Geldes gleichzeitig dem Digitalisierungs-Topf entzogen. Unterm Strich sollen also nur 20 Millionen Euro zusätzlich fließen.

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen hat zum Ausdruck gebracht, dass gegenüber 2021/22 mindestens eine Verdopplung nötig wäre – das entspräche einer Summe von etwa 240 Millionen Euro jährlich für die Krankenhausinvestitionen, die Staatsregierung will allerdings nur 140 Millionen Euro jährlich ausgeben. Die Staatsregierung folgt dabei noch nicht einmal dem Kompromissvorschlag der Krankenhausgesellschaft, die eine jährliche Steigerung um 30 Millionen Euro vorgeschlagen hatte, um 2026 bei 240 Millionen Euro anzukommen.

Seit Jahren ignoriert die Staatsregierung den großen Investitionsbedarf in unseren Krankenhäusern. Der Bedarf muss wenigstens mittelfristig gedeckt werden, zumal der Freistaat gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Krankenhaus-Investitionen bereitzustellen. Der Rechnungshof warnt seit langem davor, dass der Versorgungsstandard andernfalls sinken wird. 2020 schrieben die Kassenwächter in ihrem Bericht: ,Die Mittel der Krankenhausinvestitionsfinanzierung genügen nicht zum Erhalt von Substanz und langfristiger Leistungsfähigkeit der sächsischen Krankenhäuser. […] Eine dauerhaft nicht auskömmliche Investitionsfinanzierung würde zu einem Vermögensverzehr bei der Krankenhausinfrastruktur führen.‘“