Susanne Schaper: Krankenhausgesetz-Entwurf qualifizieren – Investitionszuschuss und Beschäftigten-Mitbestimmung ausbauen!

lcmslfsachsenGesundheitGesundheit und PflegePressemitteilungenSusanne SchaperSoziales

Der Sozialausschuss hörte gestern Sachverständige zu den Plänen der Koalition, das Krankenhausgesetz zu überarbeiten. Die Novellierung (Drucksache 7/10501) soll noch 2022 erfolgen und wird durch die Linksfraktion mit Änderungsanträgen begleitet werden. Dazu erklärt Susanne Schaper, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

„Nach fast dreißig Jahren ist es höchste Zeit, das Krankenhausgesetz an gesellschaftliche Veränderungen anzupassen. Zweifellos haben die Debatten im Rahmen der Zukunftswerkstatt einen Gesetzentwurf ergeben, auf den aufgebaut werden kann. Aber er muss weiter qualifiziert werden. Wir wollen klar die Pflichterfüllung regeln, dass der Freistaat den Krankenhäusern ihre Investitionskosten bezahlt. Die Summe an Investitionsmitteln, die laut der Landeskrankenhausgesellschaft jährlich nötig ist, wird weiter massiv unterschritten – auch mit dem Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes für 2023/2024. Wir plädieren wie mehrere Sachkundige in der Anhörung für eine gesetzliche Investitionsquote, die sich nach den Umsatzerlösen der Krankenhäuser bemisst.

Dies würde zudem Freiräume schaffen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, insbesondere für die größte Beschäftigtengruppe der beruflich Pflegenden. Wir wollen außerdem verbindlich regeln, dass die Beschäftigten stärker in Planungen und Entscheidungen eingebunden werden. So sollten sie künftig im Krankenhausplanungsausschuss oder in den Regionalkonferenzen, welche die gesundheitliche Versorgung regional passgenauer machen sollen, mitwirken. Auch das muss im Entwurf ausgebaut werden. Zudem müssen die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung durchlässiger werden. Die Staatsregierung muss dazu im Bund dafür eintreten, dass die Krankenhäuser Gesundheitszentren betreiben dürfen. Die Leitlinie der Versorgung muss das Wohl der Patientinnen und Patienten sein und nicht betriebswirtschaftliche Kennziffern!“