Susanne Schaper: Sozial- und Kulturkürzungen verhindern – dem Finanzminister Vorgaben für die „haushaltslose Zeit“ machen!
Aus heutiger Sicht wird der neue Landeshaushalt frühestens im Juli 2025 beschlossen. Am dem 1. Januar beginnt die vorläufige Haushaltsführung gemäß Artikel 98 der Landesverfassung. Zu deren Details muss das Finanzministerium eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Dafür schlägt die Linksfraktion eine Reihe von Kriterien vor (Drucksache 8/552). Die Strukturen gemeinnütziger, demokratischer, kultureller, sozialer, Bildungs- und Flüchtlingsarbeit sollen mindestens auf dem Niveau des Jahres 2024 weiter gefördert werden. Der Freistaat soll investieren und die Gemeinden, Städte und Landkreise in die Lage versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Das Haushaltsprinzip des sozialen Ausgleichs soll gelten. Linksfraktionschefin Susanne Schaper erklärt:
„Der Finanzminister schaut sicherlich frohen Mutes auf das neue Jahr – sein Einfluss wird in der ,haushaltslosen Zeit‘ deutlich wachsen, die Rücklagen ebenso. Bei vielen anderen Menschen überwiegen die Sorgen wegen drohender Kürzungen, vor allem in den Kommunen, bei sozialen Trägern, in der Kulturlandschaft und in weiteren Bereichen der Zivilgesellschaft. Deshalb darf der Landtag den Finanzminister nicht schalten und walten lassen, wie es ihm beliebt. Das Parlament muss ihm Vorgaben machen. Der bisherige Kurs der Staatsregierung bedeutet zum Beispiel: Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche fallen weg, Schulsozialarbeit wird abgebaut, Musik- und Kunstschulen schließen, Theater und weitere Kulturorte gehen ein, ebenso Vereine, die sich um kranke, wohnungslose oder einsame Menschen kümmern. Tausende Ehrenamtliche engagieren sich bisher dort, wo der Staat nicht mehr helfen will oder kann. Sie müssen das auch weiterhin tun können!
Angesichts der vielen Krisen darf es nicht das alleinige Ziel der Staatsregierung sein, Ausgaben zu kürzen – auch wenn der Finanzminister das gerne hätte. Die Kommunen dürfen nicht weiter ausbluten. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bereiche Soziales, Kultur und Bildung nicht zusammengestrichen werden. Die Städte, Gemeinden und Landkreise müssen ihre freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben erfüllen können. Notwendige Investitionen dürfen nicht unterbleiben.“
Hintergrund
Die Staatsregierung darf laut Art. 98 der Verfassung auch ohne Landeshaushalt weiter Geld ausgeben, um „gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen“, ferner um „die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Freistaates zu erfüllen“ und um „Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind.“