Tischendorf: Sachsen bei Vergaberecht Schlusslicht – Landtags-Anhörung zeigt Handlungsbedarf gegen Lohndumping
In der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtages zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen (Drs. 6/13914) waren sich alle Experten einig: Das sächsische Vergabegesetz muss endlich modernisiert werden. Markus Schlimbach, Vorsitzender des DGB Sachsen, der unseren Vergabegesetzentwurf im Sommer mit vorgestellt hatte, sagte heute zur Anhörung: „Gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen sind der beste Schutz vor Fachkräftemangel. Ein modernes Vergabegesetz mit Tariftreue unterstützt Unternehmen, die sich schon jetzt für faire Arbeitsplätze einsetzen. Damit der Ehrliche nicht weiter der Dumme ist, braucht Sachsen ein zeitgemäßes Vergabegesetz.“
Klaus Tischendorf, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag erklärt zu den Ergebnissen der Anhörung:
„Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD ein neues Vergabegesetz zugesagt, insbesondere zur Steigerung der Tarifbindung. Bis heute, ein Jahr vor der Wahl, ist davon nichts zu sehen. Die Anhörung zeigte, dass der Freistaat bei Standards der Vergabe öffentlicher Aufträge deutschlandweit die rote Laterne hat. Das Vergabegesetz ist so locker, dass Firmen, die anständigen Tariflohn zahlen, regelmäßig von Billiganbietern ausgestochen werden, die ihre Angestellten mit dem allgemeinen Mindestlohn abfrühstücken. Dazu kommt noch, dass eine riesige Zahl an öffentlichen Aufträgen (über 90 %) direkt vergeben wird, ohne fairen, transparenten Wettbewerb und ohne Kontrolle durch den Gesetzgeber. Die Vertreter der Wirtschaft in der Anhörung loben diese negative Entwicklung in Sachsen als Vorzüge eines „schlanken“ Gesetzes.
Prof. Thorsten Schulten, tarifpolitischer Experte der Hans-Böckler-Stiftung, und Ann-Kathrin Voge von der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ zeigten hingegen eindrücklich, dass soziale und ökologische Kriterien im Jahr 2018 ganz selbstverständlich in ein modernes Landes-Vergabegesetz gehören. Somit wird ein fairer Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot gesichert, ohne Verlagerung der Kosten auf die Sozialkassen, die Umwelt oder folgende Generationen. Außerdem werden Fachkräfte nicht weiter mit Niedrigstlöhnen verschreckt und wandern nicht in andere Bundesländer ab, auch nach Brandenburg und Thüringen, wo bereits höhere Mindestlöhne für öffentliche Aufträge festgelegt worden sind. Die Staatsregierung muss sich insbesondere für soziale Kriterien bei Aufträgen der öffentlichen Hand öffnen, wozu übrigens auch der Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit zählen würde. Es muss Schluss sein mit dem mit Steuergeldern betriebenen ruinösen Kampf ums billigste Angebot.“