Verstöße gegen Mindestlohn-Regeln in Sachsen enorm gestiegen

Zu den Antworten von Sachsens SPD-Wirtschaftsminister Martin Dulig auf die Kleine Anfrage „Verstöße gegen gesetzliche Mindestlohn- und Arbeitszeitvorschriften“ (Parlaments-Drucksache 6/12314) erklärt der Fragesteller Nico Brünler, Sprecher für Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften scheint in Sachsen noch immer nicht selbstverständlich zu sein, zumal die festgestellten Verstöße gegen den Mindestlohn wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs darstellen.

Im zurückliegenden Jahr 2017 wurden im Freistaat 426 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Zahl ist im Vergleich zu 2016 um 8 %, im Vergleich zu 2015 sogar um 44% gestiegen. In 235 Fällen wurden im vergangenen Jahr Strafen verhängt. Insgesamt wurden dabei in Sachsen gegen die betroffenen Unternehmen Geldbußen, Verfallbeträge und Verwarnungen in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro verhängt. Das entspricht einer Verdoppelung im Vergleich zu den Vorjahreswerten (2015 rd. 450 Tsd. Euro, 2016 rd. 570 Tsd. Euro).

Dem bundesweiten Trend entsprechend entfiel über ein Drittel der festgestellten Verstöße auf den Baubereich. Der stärkste Anstieg war jedoch im Gaststätten- und Hotelgewerbe und in der Logistik- und Transportbranche zu verzeichnen. Hier stieg die Zahl der registrierten Verstöße im Vergleich zum Vorjahr um jeweils fast 60 Prozent.

Es kann nicht sein, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den ihnen zustehenden Arbeitslohn vorenthalten und bei der Arbeitszeit tricksen, zumal bereits die jetzigen Regelungen nicht vor Altersarmut schützen. Hierzu müsste der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden, um nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu bekommen.