Bartl: Sachsen enthält ehemaligen Polizistinnen und Polizisten als einziges Ost-Land einen Teil ihrer Rente vor – Schluss damit!

 

Heute entschied der Landtag über den Antrag der Linksfraktion „Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts endlich umsetzen: Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen!“ (Drucksache 6/16393). Dazu erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

„Auch nach 30 Jahren kämpfen wir gegen Nachwendeunrecht und dagegen, dass Ostdeutsche Benachteiligt werden. Die Anerkennung der Lebensleistung Ostdeutscher fängt damit an, dass ihnen Rentenansprüche nicht vorenthalten werden. Das gilt auch für ehemalige Angehörige der Deutschen Volkspolizei der DDR, die immer noch anders behandelt werden als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen, die verbeamtet vor 1990 in der Bundesrepublik Dienst taten. Während deren Zulagen neben dem eigentlichen Grundsold voll ruhegehaltsfähig sind, gingen das Verpflegungs- und Bekleidungsgeld, das Volkspolizistinnen und Volkspolizisten vor 1990 zusätzlich zu ihren Bezügen erhielten, lange Zeit nicht in die Rentenberechnung ein. Die Staatsregierung geht selbst von bis zu zehntausend Betroffenen aus (Drucksache 6/11334) – Ex-Volkspolizisten im Ruhestand, aber auch jene, die bereits vor 1990 Polizistinnen und Polizisten waren und heute noch in der Landespolizei Dienst tun.

Das Bundessozialgericht legte 2007 fest, dass im Sinne des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes auch Verdienstbestandteile als Arbeitsentgelte zählen, die nicht der Sozialversicherungspflicht in der DDR unterlagen. Inzwischen haben sich alle ostdeutschen Länder dieser Rechtsauffassung angeschlossen und beziehen das  Bekleidungs- und Verpflegungsgeld in die Rentenberechnung ein oder haben das zumindest avisiert – außer Sachsen. Dabei hat auch das Sächsische Landessozialgerichts im Januar 2018 zugunsten der klagenden ehemaligen Angehörigen der Volkspolizei entschieden. Zu Lasten der Betroffenen ist die Staatsregierung dagegen ins Rechtsmittel gegangen. Weil der Betroffenen mittlerweile hochbetagt sind, setzt sie offenbar auf eine biologische Lösung des Problems.

Wir fordern daher nicht nur die Anwendung des Rechts und einen Bericht über den Vollzug gegenüber dem Landtag, sondern auch von Amtswegen eine Überprüfung aller bisher ergangenen Bescheide. Alle, die Anspruch haben, sollen auch in den Genuss der höheren Altersrente kommen, wovon insbesondere niedrigere Dienstgrade profitieren. Eventuelle Nachzahlungen sollen rückwirkend für den gesamten Zeitraum des bisherigen Rentenbezugs erfolgen und nicht nur, wie in Sachsen-Anhalt, rückwirkend für vier Jahre.“