Bartl: Signal aus Thüringen für Sachsen – Rentenunrecht ge-gen DDR-Volkspolizisten beenden, Frau Köpping, Herr Dulig!

 

Nun hat auch das Thüringer Landessozialgericht, ohne eine Revision gegen das Urteil zuzulassen, entschieden, dass das Verpflegungsgeld von DDR-Volkspolizisten als Bestandteil des Arbeitsentgelts bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen ist. Ein Urteil in die gleiche Richtung liegt seit längerem vom sächsischen Landessozialgericht vor. Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

Wir hatten im Landtag im März per Antrag gefordert, dieses besondere Rentenunrecht zu beenden. Doch die CDU/SPD-Koalition setzt zynisch auf die  biologische Lösung  und verweigert die Zahlung trotz eines entsprechenden Urteils des sächsischen Landessozialgerichts. Das ist gerade angesichts der Feierlichkeiten 70 Jahre Grundgesetz peinlich und schamlos. Es sei auch der SPD, ihrem Ostbeauftragten und sächsischem Vize-Ministerpräsidenten Martin Dulig, und der SPD-Integrationsministerin Petra Köpping, die dem Thema Anerkennung von Lebensleistung ein Buch gewidmet hat, ins Stammbuch geschrieben: Die Anerkennung der Lebensleistung Ostdeutscher fängt damit an, dass ihnen Rentenansprüche nicht vorenthalten werden.

Das gilt auch für ehemalige Angehörige der Deutschen Volkspolizei der DDR, die teils vor ihrem Ruhestand noch lange Jahre für den Freistaat Sachsen Dienst schoben. Während die Zulagen der westdeutschen Kolleginnen und Kollegen, die verbeamtet vor 1990 in der Bundesrepublik Dienst taten, neben dem eigentlichen Grundsold voll ruhegehaltsfähig sind, gingen das Verpflegungs- und Bekleidungsgeld, das Volkspolizistinnen und Volkspolizisten vor 1990 zusätzlich zu ihren Bezügen erhielten, lange Zeit nicht in die Rentenberechnung ein. Im Vergleich der Ost-Bundesländer ist Sachsen 2019 beim Thema völlig isoliert: Brandenburg bezog ab 2008 unter dem damaligen CDU-Innenminister Schönbohm das Bekleidungs- und Verpflegungsgeld in die Rentenberechnung ein, die anderen Länder lenkten nach und nach ein, auch wegen der Rechtsprechung der Landessozialgerichte. In Sachsen-Anhalt wird seit dem entsprechenden 2017 rechtskräftig gewordenen Urteil so verfahren. Durch das Landessozialgericht von Mecklenburg-Vorpommern erging Ende Januar 2019 ein ebensolches Urteil. Berlin erkennt laut Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport seit September 2018 das Bekleidungs- und Versorgungsentgelt als Arbeitsentgelt an. Und in Thüringen hatte laut Information der Gewerkschaft der Polizei die Landesregierung mit der Prüfung der Neuberechnung der Ansprüche begonnen, ohne auf das Urteil des Landessozialgerichts zu warten.

Es geht hier monatlich um Summen von 50 und 75 Euro, die vor allem den unteren Diensträngen zugutekommen. Ich fordere die Staatsregierung auf, diese besondere Art von Rechtsverweigerung zu beenden und endlich in diesem Punkt Rentengerechtigkeit herzustellen.