Antonia Mertsching: Bunte Vielfalt statt toter Steinwüsten – Schottergärten sollten nicht mehr zulässig sein

 

Der Landtag berät heute über die von der Linksfraktion geforderte Änderung des Naturschutzgesetzes (Drucksache 7/5936), um den Trend zu Schottergärten zu stoppen. Dazu erklärt Antonia Mertsching,Sprecherin für Umwelt- und Naturschutzpolitik:

„Wer ein Grundstück besitzt, kann grundsätzlich frei darüber verfügen. Allerdings sind Eingriffe zulässig, wenn sie dem Natur- und Umweltschutz dienen. Eigentum verpflichtet. Es gibt gute Gründe, Schottergärten zu verbieten. Sie sind biologisch fast tot und entziehen zum Beispiel den Insekten Lebensraum. Alle Lebewesen leben voneinander – und wenn eine Spezies zum Großteil verschwindet, leiden auch die Lebensmöglichkeiten der anderen. Gerade die Insekten, die am Anfang der Nahrungskette stehen, sind uns in Unmengen abhandengekommen. Das bedroht auch Vögel, Amphibien, Reptilien und Säugetiere. Inzwischen ist sogar der Igel vom Aussterben bedroht. Wir wollen dazu beitragen, dass der Lebensraum von Kleinstlebewesen erhalten bleibt.

Schottergärten schädigen den Boden. Er wird verdichtet und versiegelt, so bildet sich weniger Grundwasser. Die Steinwüsten sind schlecht für das Mikroklima, aber förderlich für schlechte Arbeitsbedingungen. Im Gesteinsabbau in Indien und China arbeiten oftmals Kinder. Es gibt keinen ausreichenden Arbeitsschutz und auch keine zum Leben ausreichende Bezahlung. Und es ist schon irgendwie irre, in Zeiten der Klimaerhitzung und zunehmenden Ressourcenmangels Steine von der anderen Seite der Welt hierher zu verschiffen, wo es schlichter Rasen auch tun würde.

Nach einer Studie im Auftrag des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.  sind rund 15 Prozent der Vorgärten in Deutschland bereits größtenteils versiegelt, mit steigender Tendenz. Schottergärten mit ihrer cleanen Ästhetik sind in Mode. Doch wer glaubt, mit einem Schottergarten keine Arbeit mehr zu haben, irrt: zwischen den Steinen lagern sich Staub und Pflanzensamen ab, die keimen und nur mit großem Aufwand oder intensivem, regelmäßigem Pestizideinsatz beseitigt werden können. Außerdem bieten Schottergärten gute Voraussetzungen für Algenwachstum, was den Garten schnell ungepflegt und schmuddelig aussehen lässt.

Es gibt also viele Gründe, Schottergärten einen Riegel vorzuschieben, wie es Hamburg Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt bereits getan haben. Die sächsische Koalition dagegen setzt lediglich auf Bildungsarbeit und Informationsangebote. Das hat bis jetzt nicht gereicht und muss es sowieso geben. Wir wollen Rechtssicherheit für die Kommunen und regeln, dass das Anlegen von Schottergärten keine nach der Bauordnung zulässige Verwendung von Grundstücksflächen darstellt. Wir wollen überdies regeln, dass darauf hinzuwirken ist, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden.“