Juliane Nagel: Ein Zweckentfremdungsverbot dämpft den Mietanstieg und macht Wohnraum verfügbar – endlich her damit!

 

Der Landtag entscheidet heute über den Entwurf der Linksfraktion für ein „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ (Drucksache 7/8495). Dazu sagt die wohnungspolitische Sprecherin Juliane Nagel:

„Ein Zweckentfremdungsverbot dämpft den Mietanstieg und macht Wohnraum verfügbar – deshalb ist es ein gerechtes Instrument, um Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen in den Großstädten zu entlasten. Die Koalition hat ihr Versprechen bisher nicht eingelöst, den Kommunen dieses Mittel an die Hand zu geben. Wir müssen dringend die Mieterinnen und Mieter schützen! Die steigenden Energie- und Rohstoffpreise sowie Lieferkettenprobleme wirken sich mit aller Wucht auf den Bausektor und damit auf die Wohnraumversorgung aus.

Wohnraum ist knapp und oft sanierungsbedürftig, der Neubau deckt den Bedarf nicht – und dennoch werden tausende Wohnungen in Leipzig und Dresden ohne Genehmigung als Ferienwohnungen oder Gewerberaum zweckentfremdet oder leer stehen gelassen.Detail Vor allem der kommerzielle Anbieter AirBnb, über den sowohl private als auch gewerbliche Anbieter Übernachtungen anbieten, zieht hohe Profite aus dringend benötigtem Wohnraum. Laut einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung trieben AirBnb-Unterkünfte die Mieten in Berlin um 13 Cent pro Quadratmeter hoch. Die Regulierung der Zweckentfremdung dämpfte hingegen den Mietenanstieg, auch weil dadurch der Bestand an verfügbaren Mietwohnungen gestiegen ist.

Wir schlagen ein Gesetz vor, das eng an die elf bestehenden landesrechtlichen Regelungen angelehnt ist. Wer Wohnraum zweckentfremdet, kann laut unserem Gesetzesentwurf von der Kommune verpflichtet werden, die Wohnungsnutzung wiederherzustellen oder adäquaten Ersatzwohnraum zu schaffen. Als Sanktionen für den Verstoß gegen Genehmigungspflichten oder Auflagen sehen wir im Gesetz Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. Kommunen sollen selbst entscheiden, ob sie von der Möglichkeit eine Satzung für Zweckentfremdungsverbote Gebrauch machen. Sie kennen die Situation am besten und die beiden derzeit infrage kommenden Kommunen Dresden und Leipzig haben den Bedarf auch professionell untersuchen lassen. Die Gemeinde kann im Einzelfall entscheiden, dass Wohnraum aufgrund des großen öffentlichen Interesses in Gewerbe umgewandelt werden darf, etwa wenn Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Kitas entstehen sollen.“