Susanne Schaper: Vollständige Kostentragung für die Sozialausgaben der Kommunen sicherstellen - Bund in die Pflicht nehmen!

 

Die Linksfraktion hat mit dem Antrag „Wer bestellt, bezahlt! Bund in die Pflicht nehmen - vollständige Kostentragung für die Sozialausgaben der Kommunen sicherstellen!“ (7/13156) die Staatsregierung aufgefordert, sich mit Nachdruck bei Bundesregierung und Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Kommunen von den durch die Sozialgesetzgebung des Bundes veranlassten Ausgaben durch den Bund in voller Höhe erstattet bekommen.

Zu Antrag und Stellungnahme der Staatsregierung fand heute im Sozialausschuss eine öffentliche Anhörung mit den Sachverständigen Ulf Breitfeld (Paritätischer Sachsen), Andre Jacob (Sächsischer Landkreistag), Kris Kaufmann (Beigeordnete Soziales), Peer Kruse-Schuster (Referent Sächsischer Städte- und Gemeindetag) statt.

Dazu erklärt Susanne Schaper, Sprecherin für Sozial- und Gesundheitspolitik:

„Die Erweiterung und Erneuerung der durch Bundesgesetzgebung veranlassten Sozialaufgaben der Kommunen, welche ohne entsprechenden Ausgleich erfolgt, führen auf Dauer zu der - auch in Sachsen festzustellenden - chronischen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte, insbesondere bei den diese übertragenen Sozialaufgaben erfüllenden sächsischen Landkreisen.

Im Jahr 2022 betrug, so die Antwort auf meine Kleine Anfrage (7/12639), der prozentuale Anteil der Sozialausgaben an den jeweiligen Kernhaushalten in den zehn sächsischen Landkreisen zwischen 43 Prozent (Landkreis Mittelsachsen) und 66 Prozent (Landkreis Leipzig).

Alle Sachverständigen begrüßen überwiegend den ersten Teil des Antrags und die notwendige Diskussion. Das Rettungspaket namens „Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs“ wird als Einmalzahlung angesehen, welche aber das strukturelle Problem der intransparenten Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land und Kommunen nicht löst. Der Freistaat ist hier viel mehr in der Pflicht, als der Antrag nahelegt! Der Finanzausgleich muss neu geregelt und das Sächsische Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz überarbeitet werden“