Die Gemeinschaftsschule kommt – aber mit Einschränkungen

CDU, Grüne und SPD haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt – mit besonderer Spannung haben wir die Verabredungen zum Thema längeres gemeinsames Lernen erwartet. Nachdem der Landtagspräsident den Volksantrag für formal zulässig erklärt hat, wird er auf jeden Fall im Landtag zur Abstimmung kommen. Ohne Volksantrag hätte es in den Koalitionsverhandlungen kaum Druck für unser Anliegen gegeben, die Gemeinschaftsschule endlich auch in Sachsen zu ermöglichen, stellt Luise Neuhaus-Wartenberg, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, fest.

Und ohne DIE LINKE in Sachsen hätte es keinen Volksantrag gegeben, denn unsere Genossinnen und Genossen haben knapp die Hälfte der Unterschriften gesammelt.

Bald können Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler also endlich auch in Sachsen auf die Trennung nach der 4. Klasse verzichten. Gemeinschaftsschulen und längeres gemeinsames Lernen werden grundsätzlich möglich. Das ist ein klarer Erfolg. Die zweite gute Nachricht ist, dass nach 15 Jahren wieder ein Volksantrag den Landtag erreicht hat. Jenseits davon, dass das ein Zeichen der Hoffnung für die Demokratie ist, ist es eine Ermutigung für andere, der von der CDU eingeschläferten Volksgesetzgebung wieder Leben einzuhauchen.

Die CDU kippt allerdings wieder einen großen Eimer Wasser in den Wein. Denn sie besteht dem Vernehmen nach auf eigene Änderungen am Volksantrag, ohne die es keine Zustimmung geben soll. „Das hinterlässt einen Eindruck von Misstrauen gegenüber den Initiatorinnen und Initiatoren des Volksantrages und allen Wählerinnen und Wählern, die ihn mittragen“, kritisiert Neuhaus-Wartenberg. „Dass die Koalitionäre einen eigenen Vorschlag unterbreiten werden, ist nur ein geringer Trost. Die CDU errichtet damit höhere Hürden für die praktische Gründung von Gemeinschaftsschulen. Das Anliegen des Volksantrages war ein anderes, nämlich den Akteuren vor Ort bei gemeinschaftlichem Handeln unkompliziert die Option Gemeinschaftsschule zu eröffnen.“ Man wolle zwar den Volksantrag „im parlamentarischen Verfahren zügig, vollständig und in Abstimmung mit den Vertrauenspersonen beraten und die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen ermöglichen.“ Im Dialog mit den Vertrauenspersonen des Volksantrags wolle man einen entsprechenden Änderungsantrag erarbeiten. Darin will die CDU entsprechende Hürden für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen aufbauen. So muss etwa eine Gemeinschaftsschule, welche die Klassen 1 bis 12 umfasst, ab Klasse 5 mindestens vierzügig sein, im ländlichen Raum im Regelfall mindestens dreizügig. Gemeinschaftsschulen von Klasse 1 bis 10 dürfen so nicht heißen, sondern als „Oberschule+“ nur außerhalb von Ober- und Mittelzentren gegründet werden und maximal zweizügig sein.

Die CDU sollte den Wunsch vieler Menschen in Sachsen respektieren, auch eine Gemeinschaftsschule wählen zu können. Das ist der klare Wunsch der Bevölkerungsmehrheit, auch der CDU-Anhänger. Wir werden den Änderungsantrag der Koalition zum Volksantrag genau prüfen und dann über die nächsten Schritte entscheiden.