Haltelinien für Sachsens Krankenhäuser – Notfall-Polikliniken einführen, Profite verbieten!

Die Pläne der Bundesregierung, die Krankenhausfinanzierung neu zu ordnen und Krankenhausleistungen zu zentralisieren, werden auch Sachsens Krankenhäuser betreffen. Für diese Debatten hat die Linksfraktion im Sächsischen Landtag in einem Positionspapier sechs Haltelinien formuliert.

1990 gab es in Sachsen 125 Krankenhäuser, 77 sind übrig. Verglichen mit anderen Bundesländern sind die Kapazitäten bereits auf ein Niveau gesunken, das nicht unterschritten werden kann. Krankenhausstandorte haben nicht nur genug Betten vorzuhalten, sondern sie müssen auch verlässliche Anlaufstellen für den Rettungsdienst und die Notfallversorgung der Bevölkerung sein. Alle Standorte müssen bleiben, auch wenn sich das Leistungsangebot ändert!

Es ist sinnvoll, Spezialbehandlungen zu konzentrieren. Allerdings muss das dichtere Netz der Standorte für die ambulante sowie für die 24/7-Notfallversorgung mit stationären Betten erhalten bleiben. Polikliniken sind ein guter Weg: Sie verbinden ambulante mit stationären Angeboten, bündeln ärztliche Expertise und erleichtern die Diagnostik. Wir im Osten haben damit positive Erfahrungen. Allerdings sollten Polikliniken nicht nur tagsüber geöffnet sein: Es soll auch eine ausreichende Zahl an Polikliniken geben, die rund um die Uhr erreichbar sind. Dazu sind eine Notaufnahme samt Notfallambulanz mit Chirurgie und Innerer Medizin sowie bestenfalls weitere Fachbereiche mit ausreichender Bettenzahl vorzuhalten.

Krankenhäuser sind in öffentlicher Hand gut aufgehoben. Wo nötig, wollen wir Privatisierungen rückgängig machen. Gewinnausschüttungen oder Eigenkapitalverzinsungen aus Krankenhäusern wollen wir verbieten. Ein Bundesfonds soll Länder und Kommunen dabei unterstützen, Krankenhäuser zu rekommunalisieren. Der Freistaat Sachsen muss ein Sondervermögen von mindestens 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen und endlich seine Pflicht erfüllen, die Krankenhaus-Investitionen auskömmlich zu finanzieren.

Es ist problematisch, dass nur tatsächlich erbrachte Gesundheitsleistungen bezahlt werden, wie das im System der Fallpauschalen der Fall ist. Sachsen muss dafür eintreten, dass grundsätzlich das Vorhalten von Behandlungen vergütet wird und die Fallpauschalen abgeschafft werden. Wir fordern krankenhausindividuelle Budgets, die jährlich mit den Kostenträgern verhandelt werden. Im Mittelpunkt darf nur das Wohl der Patientinnen und Patienten stehen, nicht das finanzielle Wohl von Krankenhauskonzernen! Nötig ist ein Systemwechsel, der den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern nimmt. Es war ein Fehler, sie in einen wirtschaftlichen Wettbewerb zu zwingen und damit Profite wie Insolvenzen zu ermöglichen.

Wir werden uns gegen eine Reform stellen, die aus Kostengründen Krankenhäuser schließt. In höchstens 30 Minuten muss ein Versorgungszentrum der Primär- und Notfallversorgung erreichbar sein. Das betriebswirtschaftliche Ziel ist es, die Versorgungsziele vollständig zu erreichen – bei effizienter Betriebsführung, aber ohne Profite. Nur die Selbstkosten eines wirtschaftlich arbeitenden Krankenhauses werden gedeckt, wie es bis 1991 bereits der Fall war. Die Bundesregierung will hingegen am System der Fallpauschalen festhalten: Die Krankenhäuser bleiben darauf angewiesen, viele gewinnbringende Fälle zu erzielen. Das führt einerseits zur Strategie, auf möglichst viele lukrative Diagnosen und Behandlungen zu setzen. Andererseits ist es für Krankenhäuser angeraten, verlustbringende Behandlungen zu vermeiden. Über medizinische Maßnahmen muss aber frei von betriebswirtschaftlichem Kalkül entschieden werden!

Die Bundesregierung will, dass private Träger weiter Profite aus den Krankenhäusern ziehen können. Konzentrationsprozesse im Rahmen der Reform könnten dieses Problem sogar vergrößern. Zudem wird die Konzentration auf lukrative Felder nicht eingedämmt. Diese Prozesse sind der Hauptgrund dafür, dass kommunale Großversorger Verluste machen, während viele private Häuser Gewinne erzielen. Wir setzen hingegen auf starke kommunale Häuser und nehmen anders als Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Arbeitsbedingungen in den Blick. Solange die Krankenhausleitungen gezwungen sind, möglichst viele möglichst schwere ,Fälle‘ mit möglichst wenig Personal zu bearbeiten, ist eine Personalbemessung in allen Bereichen notwendig. Die Beschäftigten brauchen dringend Entlastung. Die Voraussetzung dafür sind verbindliche und bedarfsgerechte gesetzliche Personalvorgaben für alle Berufsgruppen.

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