Anhörung zum Prostituiertenschutzgesetz im Landtag

Erst jetzt entsteht in Sachsen das längst überfällige Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz – obwohl letzteres schon im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es sieht eine Anmelde- und Ausweispflicht sowie regelmäßige gesundheitliche Untersuchungen für in der Prostitution tätige Personen vor. Viele Expert*innen und Fachstellen sowie DIE LINKE kritisierten das Gesetz bereits im Vorfeld als repressiv und gefährlich.

In Sachsen sollen Sexarbeiter*innen laut dem Entwurf des Ausführungsgesetzes die Kosten für ihre Registrierung und Untersuchungen sogar selbst tragen. Außerdem ist unklar, was mit den erhobenen Daten passiert. Welche Behörden haben Zugriff darauf und wie lange werden die sensiblen Daten gespeichert?

Sarah Buddeberg, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion DIE LINKE, erklärt:

„Das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz gibt vor, Sexarbeiter*innen zu schützen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Anstatt sie endlich von Ausbeutung und Stigmatisierung zu befreien, wird die Situation der Betroffenen verschlimmert. Sachsen setzt sogar noch eins drauf und verschärft persönliche Notlagen mit zusätzlichen Gebühren. Damit führt es den Schutzgedanken ad absurdum.

Sexarbeiter*innen sind schon heute häufig unter prekären Bedingungen tätig, sie stecken oft in Abhängigkeiten. Der Landtag sollte den Spielraum des Ausführungsgesetzes nutzen, um den Schaden des Bundesgesetzes so weit wie möglich zu begrenzen und ihre Lage zu verbessern. Dabei steht die Gebührenfreiheit an erster Stelle, die in anderen Bundesländern wie Brandenburg ermöglicht wird.“

Am Freitag, dem 9. Februar 2018 werden im Sächsischen Landtag ab 10 Uhr externe Sachverständige im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration zum Ausführungsgesetz des Prostituiertenschutzgesetzes sprechen. Die Anhörung ist öffentlich.