Anna Gorskih: Berufsakademie wird Duale Hochschule – angemessene Mindestausbildungsvergütung einführen und Studierendenwerke besser ausstatten!

Nach der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule im Wissenschaftsausschuss erklärt Anna Gorskih, hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion:

„Die Anhörung hat gezeigt, dass wichtige Regelungen fehlen. Wir setzen uns für gute Studien- und Arbeitsbedingungen an der Dualen Hochschule und auch darüber hinaus ein. So muss die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung der dual Studierenden festgelegt werden. Die Unternehmen und Einrichtungen vergüten die Studierenden höchst unterschiedlich (Drucksache 7/11197). Sehr häufig wird nur die Mindestvergütung von 440 Euro gezahlt. Wenn die Mindestvergütung bei einer Berufsausbildung höher liegt als beim dualen Studium, wird die Duale Hochschule schwerlich attraktiv sein. Die Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen: Es gibt keinen Automatismus, dass Praxispartner eine bisher höhere Vergütung auf das Niveau der Mindestvergütung absenken.

Nur eine gute Mindestvergütung verhindert, dass das duale Studium zur Armuts- und Schuldenfalle wird. Zu guten Studienbedingungen gehört das wirtschaftliche Auskommen. Dafür sind die Ausbildungsunternehmen verantwortlich und der Staat muss die gesetzliche Grundlage schaffen! Deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, der eine faire Vergütung in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen aller Branchen des jeweiligen Ausbildungsjahres vorsieht. Außerdem wollen wir die Übernahme aller Lernmittel-, Fahrt- und Unterbringungskosten der dual Studierenden regeln.

Die Anwesenheitspflicht für dual Studierende ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Hochschulformen. Die Berufsakademie wird zur Dualen Hochschule weiterentwickelt, das erfolgt aber nicht hinsichtlich der Studierendenrechte. Diese werden eher eingeschränkt. Wir sind überzeugt: Für ein selbstbestimmtes Studium braucht es keine Anwesenheitspflicht, das bestätigten auch die Sachverständigen der KSS und IG Metall.

Die Staatsregierung muss die Studierendenwerke besser ausstatten, damit diese ihren Versorgungsauftrag auf die Standorte der Dualen Hochschule ausweiten können. Beratungsangebote sowie Mensen und Cafeterien sind an allen Standorten notwendig.“