Anna Gorskih: Koalition bleibt beim Hochschulgesetz weit vor dem Ziel stehen
Heute will die Koalition das neue Hochschulgesetz beschließen. Die Linksfraktion fordert Änderungen (Drucksache 7/13512). Dazu sagt Anna Gorskih, Sprecherin für Hochschulpolitik:
„Lange haben die Hochschulangehörigen auf das neue Hochschulgesetz gewartet. Wir konnten wichtige Änderungen zum Regierungsentwurf anregen. Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber die Koalition bleibt wieder einmal weit vor dem Ziel stehen.
Es ist erfreulich, dass der gesetzliche Diskriminierungsschutz auf die Studierenden ausgedehnt wird. Gut ist es auch, dass die Studierendenwerke künftig Rücklagen bilden dürfen und Studierende mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen begleiten sollen. Auch das Orientierungsstudium ist richtig. Den neu eingeführten Personalkategorien können wir einiges abgewinnen, wobei es aber darauf ankommt, wie sie konkretisiert werden.
Viele weitere Maßnahmen sind unzureichend. Eine Mindestbefristung von sechs beziehungsweise zwölf Monaten für die Arbeitsverträge studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte ändert wenig an grundlosen Kettenbefristungen. Für eine echte Demokratisierung müssten alle Gremien der akademischen Selbstverwaltung paritätisch besetzt werden und die Studierenden im Rektorat vertreten sein. Es ist sinnvoll, die Möglichkeiten des Teilzeitstudiums auszuweiten. Die Hochschulen dürfen den Umfang der individuellen Teilzeit und den Kreis der Berechtigten jedoch einschränken. Es gibt keinen Grund, Studierenden den Wunsch auf ein Teilzeitstudium zu verwehren! Wir begrüßen es auch, dass die Hochschulen versuchsweise mehr als drei Prüfungsversuche gewähren dürfen. Diese Begrenzung sollte aber ganz entfallen. Im Ansatz stecken geblieben sind ferner die Klimaschutzbestrebungen im Gesetz. Es klingt schön, ein Prorektorat für Nachhaltigkeit einzuführen. Das allein aber wird nichts ändern.
An anderen Punkten verhindert die Koalition Lösungen. Sachsen bleibt eines der wenigen Bundesländer, die Langzeit- und Zweitstudiengebühren erheben. Außerdem sorgt die Koalition nicht dafür, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreicht, um krankheitsbedingt von einer Prüfung zurückzutreten. Die Pflicht, Symptome anzugeben, verletzt die informationelle Selbstbestimmung. Ein Bekenntnis zu Zivilklausen fehlt ebenfalls. Hochschulen sollen ausschließlich für zivile Zwecke forschen!“