Anna Gorskih: Studentische Arbeitskräfte jetzt unterstützen, damit sie nicht länger ausgebeutet werden!

Ende Mai 2023 wurde das neue Sächsische Hochschulgesetz verabschiedet. Es sieht vor, dass die Hochschulen studentische Hilfskräfte (SHK) grundsätzlich für mindestens ein Semester und wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) für mindestens zwölf Monate beschäftigen. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 7/14392) der hochschulpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Anna Gorskih, zeigt jedoch: Wer darauf gehofft hatte, dass prekäre Arbeitsbedingungen infolge der Dauerbefristungen überwunden werden, wird bisher enttäuscht. Gorskih erklärt dazu:

„Die Koalition hat die Mindestvertragslaufzeiten im Gesetz als ,grundsätzliche‘ Regelung definiert und Ausnahmen erlaubt. Von letzteren scheinen die Hochschulen großzügig Gebrauch zu machen. Das ist unverantwortlich gegenüber den studentischen Beschäftigten: Unnötig kurze Vertragslaufzeiten von teilweise unter sechs, unter drei und gar unter einem Monat (Drucksache 7/13977) sowie Kettenbefristungen führen zu massiver Unsicherheit bei den jungen Beschäftigten, die als Studierende zu großen Teilen armutsgefährdet sind. Die HTWK in Leipzig antwortet sogar, dass sie nicht plane, sich an das Gesetz zu halten. Ich bin schockiert von dieser Ignoranz.

Die studentischen Beschäftigten halten in vielen Bereichen die Hochschulen am Laufen und sind eine tragende Säule des wissenschaftlichen Betriebs. Die Verweigerungshaltung bei der Mindestbefristung – die bereits ein Kompromiss ist und aus unserer Sicht nicht weit genug geht, um studentischen Hilfskräften eine sichere Perspektive zu geben (Drucksache 7/13512) – ist ein Zeichen fehlender Wertschätzung und völliger Unkenntnis studentischer Lebenslagen.

Im Juli 2023 waren immer noch zwei Drittel der studentischen Hilfskräfte nur für bis zu sechs Monate beschäftigt (Drucksache 7/13977). 90 Prozent der wissenschaftlichen Hilfskräfte hatten nur einen Jahresvertrag. Das lässt Schlimmes ahnen, auch wenn die Gesetzesänderung nur für Neueinstellungen gilt. Deswegen wiederhole ich meine Anfrage (Drucksache 7/14734), um zu prüfen, ob es wenigstens bei Neueinstellungen ab September Fortschritte gab.

Als Linksfraktion unterstützen wir die Forderung nach einer 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit für alle studentischen Beschäftigten. Im Rahmen der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder, die heute beginnen, machen die Gewerkschaften dafür zu Recht Druck. Mit einem Antrag (Drucksache 7/14769) machen wir die Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter auch im Landtag zum Thema und sagen: Studentische Arbeitskämpfe müssen jetzt unterstützt werden!“