Anna Gorskih: Weiter viele Gesetzesverstöße an den Hochschulen - Mindestbeschäftigungsdauer für studentische Beschäftigte umsetzen!

Derzeit kämpfen Beschäftigte im öffentlichen Dienst für bessere Arbeitsbedingungen – darunter die studentischen Beschäftigten, die nicht durch einen Tarifvertrag geschützt sind. Die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Anna Gorskih, erklärt:

„Seit diesem Jahr gelten in Sachsen Mindestvertragslaufzeiten für studentische Beschäftigte – eigentlich. Meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/14734) zeigt, dass die Hochschulen diese seit Monaten im Hochschulgesetz verankerte Regelung im großen Stil ignorieren. Lediglich 35 Prozent jener Arbeitsverträge, die in den Monaten September und Oktober 2023 an sächsischen Hochschulen geschlossen wurden, halten die Regelung ein. Die Mindestbeschäftigungsdauer gilt also keineswegs ,grundsätzlich‘, obwohl das Gesetz dies vorgibt. Das Wissenschaftsministerium muss unverzüglich als Rechtsaufsicht tätig werden!

An der TU Dresden und der Universität Leipzig liegen knapp 70 Prozent der Verträge unter der Mindestvertragslaufzeit. Das hat nichts mit exzellenten Arbeitsbedingungen zu tun! Bei den Hochschulen für Angewandte Wissenschaft in Leipzig, Zittau-Görlitz und Zwickau laufen 80 bis fast 90 Prozent der Verträge zu kurz. Die staatlichen Hochschulen ignorieren nicht nur das Gesetz, sondern halten die oft ohnehin finanziell klammen Studierenden in Unsicherheit. Diese Praxis muss enden!

Auch wenn die Koalition unseren Antrag für längere Mindestvertragslaufzeiten (Drucksache 7/14769) abgelehnt hat, bleiben wir dabei: Studentische Beschäftigte brauchen längere Vertragslaufzeiten und Planungssicherheit! Wir stehen solidarisch an der Seite aller, die in Arbeitskämpfen dafür eintreten. Heute protestiert die Initiative TV Stud Sachsen vor dem Finanzministerium.“