Antje Feiks: Öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Sachsen droht weiterhin Privatisierung – Staatsregierung im Zugzwang!

Die Fraktion DIE LINKE hat heute im Landtag den Schutz des Bestands öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Freistaat Sachsen gefordert (Drucksache 7/4800). Dazu erklärt Antje Feiks, Sprecherin für Tourismus und die ländlichen Räume der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

„Wir wollten mit unserem Gesetz zum Schutz des Bestands öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Freistaat Sachsen sicherstellen, dass derzeit genutzte Wege auch in Zukunft und über 2023 hinaus erhalten bleiben. Derzeit beinhaltet das Sächsische Straßengesetz eine Widmungsfiktion. Das bedeutet vereinfacht, dass Wege, die bis 1993 öffentlich genutzt wurden, bislang auch öffentlich sind. Diese Widmungsfiktion ist ab 2023 nicht mehr existent. Das bedeutet, dass dann alle Wege, die nicht öffentlich gewidmet und in den Bestandsverzeichnissen erfasst sind, als privat gelten.

Der Stand zur Vervollständigung der Bestandsverzeichnisse ist in den Kommunen sehr unterschiedlich. Es ist nur in sehr unterschiedlichem Maße bekannt, welche Bedeutung die öffentliche Widmung hat bzw. was die Konsequenzen der Nichtwidmung ab 2023 sein können. Oder aber, die Kommunen haben schlicht keine Ressourcen, um diese Aufgabe vernünftig zu stemmen.

Dies hat zur Folge, dass bis zu 10.000 Wegekilometer in Sachsen entfallen könnten. Derzeit werden unzählige nicht öffentlich gewidmete Wege als Wander-, Reit-, Radwege oder als kleine Verbindungswege, die Schüler*innen für ihren Schulweg befahren, genutzt. Sachsen will ein Tourismusland sein. Das heißt, dass die Infrastruktur dafür stimmen muss und das Wegesystem erhalten bleiben muss.

Zur Lebensqualität in Sachsens Orten gehört es schlicht und ergreifend dazu, dass kleine Wege nutzbar bleiben. Wer will schon an einer vielbefahrenen Straße Rad fahren oder gar seine Kinder auf vielbefahrenen Straßen täglich mit dem Rad in die Schule im Nachbarort fahren lassen. Auch handelt es sich dabei um viele landwirtschaftlich genutzte Wege. Bis 2023 kümmern sich die Kommunen und Wegewarte um diese Wege. Ab 2023 können die Eigentümer machen, was sie wollen, wenn die Wege nicht öffentlich gewidmet sind. Diese Wege dann öffentlich zu widmen, funktioniert nur mit Zustimmung der Eigentümer in sehr aufwändigen Verfahren bzw. müssen die Kommunen die Grundstücke in relativ kurzen Fristen erwerben. Siehe § 13 Sächsisches StraßenG.

Wir haben uns von den Sachverständigen in der Anhörung im Ausschuss überzeugen lassen, dass eine Frist im Sinne der Rechtssicherheit für alle Beteiligten sinnvoll ist und einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht. Mit der deutlich verlängerten Frist in unserem Änderungsantrag bekommen die Kommunen die Zeit, die sie brauchen und die im Sinne aller gegeben werden muss.

Bei Gesprächen mit Betroffenen ist an vielen Stellen deutlich geworden, dass es sinnvoll ist, die Beweislast dem Grunde nach umzukehren. Jetzt müssen Betroffene beweisen, dass der Weg öffentlich genutzt wird. Aufgrund der sehr unbestimmten Begriffsbestimmung der öffentlichen Nutzung, wurden und werden viel Anträge von Betroffenen in Kommunen zur öffentlichen Widmung abgewiesen. Mit unserem Änderungsantrag besteht öffentliches Interesse, wenn jemand einen Weg öffentlich widmen möchte und die Kommune muss ggf. nachweisen, dass kein öffentliches Interesse besteht. Durch die heutige Ablehnung im Plenum gerät die Staatsregierung in unmittelbaren Zugzwang.“