Antonia Mertsching: Es gibt viele gute Gründe, Schottergärten zu verbieten – Eigentum verpflichtet, auch zum Artenschutz

Die Linksfraktion bringt heute ihren Entwurf für eine Änderung des Naturschutzgesetzes in den Landtag ein (Drucksache 7/5936), um den Trend zu Schottergärten zu stoppen. Dazu erklärt Antonia Mertsching,Sprecherin für Umwelt- und Naturschutzpolitik:

„Hamburg kann es, Schleswig-Holstein kann es, Baden-Württemberg kann es, Sachsen-Anhalt macht es seit März auch: Schottergärten verbieten! Schon im Mai 2017 waren insgesamt 15 Prozent der Vorgärten in Deutschland größtenteils versiegelt, also gepflastert oder mit Kies und Schotter bedeckt, Tendenz steigend. Und warum? Viele meinen, Steingärten seien weniger pflegeaufwändig, dem ist mitnichten so. Die vermeintlich moderne, cleane Ästhetik von Stein und Beton hat überdies auch psychisch negative Effekte und ermöglicht weniger Entspannung als grüne Areale.

Zwar kann zunächst jeder Grundstücksbesitzer grundsätzlich über sein Eigentum verfügen. Allerdings sind Eingriffe zulässig – und zwar aufgrund von Belangen des Natur- und Umweltschutzes und des Landschaftsschutzes. Außerdem sagt das Grundgesetz: ,Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.‘ Es gibt zahlreiche Gründe, warum Schottergärten zum Wohle der Allgemeinheit verboten werden sollten. Sie sind biologisch fast tot, tragen also nicht zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Sie verdichten und zerstören Boden, denn eingebrachte Unkrautfolien erschweren das Versickern von Niederschlag, was sich nachteilig auf die Neubildung von Grundwasser auswirkt. Schottergärten sind außerdem schlecht fürs Mikroklima: Sie heizen in der Sonne viel stärker auf als naturnahe Gärten und strahlen die gespeicherte Wärme nachts wieder ab. Schottergärten besitzen zudem eine schlechte Klimabilanz, weil der Abbau und die Zerkleinerung sowie der Transport von Steinen sowie die Herstellung von Unkrautvliesen viel Energie verbrauchen. Nicht zuletzt fördern Schottergärten den Gesteinsabbau und schlechte Arbeitsbedingungen.

Wir wollen landesrechtlich klarstellen, dass das Anlegen insbesondere sogenannter Schottergärten keine nach der Sächsischen Bauordnung zulässige Verwendung von nicht überbauten Grundstücksflächen darstellt. Wir wollen überdies regeln, dass darauf hinzuwirken ist, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Denn ohne Insekten geht’s nicht – sie sind die Grundlage der Nahrungskette und leisten unersetzliche Ökosystemleistungen. Jeder mögliche Quadratmeter Erde muss ihnen als Lebensraum erhalten bleiben!“