Antonia Mertsching: LEAG geht mit Rekultivierungsgeld auf Einkaufstour – und Sachsens Regierung verheimlicht die Details

Damit die Braunkohletagebaue rekultiviert werden, haben Sachsen und Brandenburg 2019 Vorsorgevereinbarungen mit dem Braunkohleförderer LEAG abgeschlossen. Es wurden Zweckgesellschaften gegründet, in Sachsen ist dies die Lausitz Energie Vorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Sachsen mbH (LEVES). In diese Gesellschaften soll die LEAG Geld einzahlen, um die Wiedernutzbarmachung der Kohlelandschaften sicherzustellen. Bei einer Insolvenz der LEAG oder einem Rückzug der Eigentümer soll so die milliardenschwere Rekultivierung gesichert werden. Allerdings wurden die Zweckgesellschaften nicht beim Staat angesiedelt, sondern sie sind Töchter der LEAG. Im Frühjahr wurde bekannt, dass die LEAG das Geld in den Zweckgesellschaften nutzt, um sich in andere Unternehmen aufzukaufen – in Brandenburg in ein Pelletierwerk. Eine Anfrage der Linksfraktion in Brandenburg brachte ans Licht, dass deren Zweckgesellschaft sich selbst an Unternehmen beteiligen darf, die zu 49,9 Prozent ihr Geld mit der Kohle verdienen.

Antonia Mertsching, Lausitzer Abgeordnete und Sprecherin der Linksfraktion für Strukturwandel, hat Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig dazu befragt (Drucksache 7/10513). Sie wollte unter anderem wissen, unter welchen Maßgaben die LEAG mit Rekultivierungsgeld andere Unternehmen aufkaufen darf. „Bei den gewünschten Angaben handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“, begründet die Staatsregierung ihre Nicht-Antwort. Mertsching erklärt:

„Es ist skandalös, dass die Öffentlichkeit nicht einmal die landeseigenen Richtlinien kennen darf. Obwohl der Text der Vorsorgevereinbarungen öffentlich gemacht wurde, ist unklar, wieviel Geld bis wann eingezahlt werden muss – denn die Anhänge zur Vereinbarung sind geheim. Die Staatsregierung teilt nicht mit, ob und wie die LEAG das Vorsorge-Geld nutzen darf, um andere Unternehmen zu erwerben. Klar ist aber: Weder in Brandenburg noch Sachsen müssen die Regierungen dem Einkauf in andere Unternehmen mit Rekultivierungsgeld zustimmen. Lediglich bis Mitte der 2020er Jahre wurde die LEAG verpflichtet, ihr Geschäftsgebaren der Regierung zu erklären.

Die Fakten müssen offenlegt werden und ein Mitspracherecht des Landes muss offen und transparent möglich sein! Dazu müssen die Vorsorgevereinbarungen angepasst werden. Die Zeit drängt, denn bald entscheidet die EU über Entschädigungszahlungen für die Kohleunternehmen. Im Rahmen des Kohleausstieges soll die LEAG etwa 1,7 Milliarden Euro Steuergeld erhalten – die EU-Kommission prüft derzeit diese Summe. Sobald sie ,grünes Licht‘ gibt, soll die LEAG das Geld erhalten. Der Bund hat festgelegt, dass es für die Rekultivierung genutzt und in die Zweckgesellschaften eingezahlt werden soll. Stattdessen geht die LEAG auf Einkaufstour, Parlamente und Öffentlichkeit werden nicht einmal informiert. Das ist riskant. Sollte der Bergbaubetreiber die Rekultivierung nicht bezahlen können, müssen schließlich alle Bürgerinnen und Bürger blechen!“