Bartl: CDU muss sich endlich bewegen, damit die Nachwende-Aufbaugeneration an den Hochschulen gerechte Renten erhält

Der Wissenschaftsausschuss des Landtages hat gestern Expertinnen und Experten zum fortdauernden Unrecht bei der Altersversorgung sogenannter „Aufbauprofessoren“ angehört. Hintergrund ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 6/12233), eine entsprechende landesrechtliche Regelung zu treffen. Der verfassungs- und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Klaus Bartl, erklärt:

„Es ist verfassungsgerichtlich festgestellt worden, dass der wissenschaftlichen Aufbaugeneration durch das Unterlassen einer angemessenen Alterssicherung eine unverkennbare Härte zugemutet worden ist. Es war die klare Entscheidung der damaligen Landtagsmehrheit, diese Elite nach der politischen Wende mit hoheitlichen Aufgaben der Hochschulerneuerung zu betrauen. Man stellte ihnen Gleichbehandlung nicht nur bezüglich der Gehälter, sondern auch bei ihrer Alterssicherung in Aussicht. Der damalige Wissenschaftsminister Hans-Joachim Meyer (CDU) sicherte 1994 den Hochschulen eine Gleichbehandlung der verbeamteten und der angestellten Professoren ausdrücklich zu. Dieses Versprechen hat die CDU auch nach fast 30 Jahren nicht eingelöst.

In Mecklenburg-Vorpommern etwa hat man damals die beamtenrechtliche Altersgrenze für diese Personengruppe aufgehoben. Seit mehr als zehn Jahren dringen wir auf eine Lösung und haben nun Rückenwind von den Sachverständigen bekommen. Es ist ein Ergebnis der Anhörung, dass die Bundesländer in der gesetzgeberischen Handlungsverantwortung stehen. Die CDU muss sich bewegen, damit die Betroffenen endlich Gerechtigkeit erleben!“

Hintergrund

Nach 1990 wurden Professorinnen und Professoren „neuen Rechts“ berufen. Da sie zu diesem Zeitpunkt das beamtenrechtlich vorgesehene Regelalter von 50 Jahren bereits überschritten hatten, konnten sie nicht in das Beamtenverhältnis übernommen werden. In Sachsen betraf das 648 Personen, die zwischen 1995 und 2005 in Rente gegangen sind (Drucksache 5/3741). Diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zu erheblichen Teilen mit verantwortlichen Aufgaben im Erneuerungsprozess der Hochschulen betraut wurden, wurden eigens hinsichtlich ihrer Qualifikation und Verfassungstreue überprüft. In den Anstellungsverträgen fehlten allerdings Regelungen zur Alterssicherung. So erhalten diese „Aufbauprofessorinnen und -professoren“ die geringsten Altersbezüge von allen deutschen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern. Sie lagen zum Stichtag 31. Dezember 2016 bei nur etwa 35 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Nach Bundesrecht sind 71,75 Prozent üblich.