Bartl: Eine neue Welt-Menschenrechts-Konferenz anstreben!

Klaus Bartl, verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, erklärt zum heute debattierten Antrag der Linksfraktion anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung der Menschrechte“ (Drucksache 6/14582):

Am 10. Dezember 1948 verkündete Eleanor Roosevelt, Vorsitzende der Menschenrechtskommission der UN, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Diese Erneuerung der humanistischen Werte war nach dem Weltkrieg nötig geworden. Diesen historischen Kontext kennen heute die wenigsten Menschen aus persönlichem Erleben. Umso wichtiger ist es, die Erklärung ins Gedächtnis zu rufen. Die Menschenrechte und ihre Verletzung sind nicht nur ein Thema für den globalen Süden und Osten, sondern auch für Deutschland und Sachsen. Was sich im Umgang mit von Flucht Betroffenen etwa in Chemnitz ereignet, verletzt die universellen Verhaltensnormen – zwei Drittel der Reden der AfD im Landtag und ihres Handelns auf der Straße ebenso.

Artikel 8: „Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.“ JEDER hat dieses Recht, nicht nur die deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, sondern auch Asylsuchende. Warum dann der nordrhein-westfälische Innenminister fordert, dass Gerichte das „Rechtsempfinden“ der Bevölkerung mehr in den Mittelpunkt rücken müssten, wenn Asylbewerber einem Verwaltungsakt rechtlich widersprechen, bleibt unklar.

Artikel 9: „Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.“ Wieso stützt dann der Entwurf des sächsischen Polizeigesetzes polizeiliche Maßnahmen auf vermutete Wahrscheinlichkeiten, dass jemand eine Straftat begehen könnte? Die Anwendungspraxis solcher Paragraphen in Bayern zeigt, dass sie nicht nur islamistische „Gefährder“, sondern auch unliebsame Demonstranten treffen. Und wie kommt Innenminister Wöller auf die Idee, abgelehnte Asylbewerber allein deshalb zu inhaftieren, weil ihre Herkunft ungeklärt ist? Was macht ihn sicher, dass diese Menschen aus bösen Willen ihre Identität nicht nachweisen können? In den kriegsgebeutelten Regionen Syriens oder des Iraks dürfte die Zahl der intakten Einwohnermeldeämter überschaubar sein. Ganz zu schweigen von der Frage, ob diese Menschen als politische Dissidenten überhaupt einen Ausweis bekommen hätten.

Es geht auch um soziale Rechte, die durch Armut bedroht sind. Wir fordern von der Landesregierung einen Bericht zur Verwirklichung der Menschenrechte. Zudem sollte sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass Deutschland eine neue Weltmenschenrechtskonferenz anstrebt.