Bartl: Enteignete Bodenreform-Erben in Sachsen entschädigen!

Zum Antrag der Linksfraktion „Folgen der Enteignung von Erben von Bodenreformland wiedergutmachen“ (Drucksache 6/13871) erklärt der rechtspolitische Sprecher Klaus Bartl:

Von 1945 bis 1946 erfolgte in der sowjetisch besetzten Zone eine Bodenreform, bei der Grundbesitz von Nazi- und Kriegsverbrechern bzw. Großgrundbesitz von über 100 Hektar entschädigungslos enteignet wurde. Das Land wurde an landlose und landarme Bauern, Kleinpächter und Vertriebene verteilt. Die neuen Eigentümer mussten den Boden landwirtschaftlich nutzen und durften ihn vererben, aber nicht verkaufen, verpachten oder belasten. In Zuge der Kollektivierung der Landwirtschaft brachten die meisten Neueigentümer, die in der Landwirtschaft tätig waren, ihr Land in eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) ein. Endete die landwirtschaftliche Nutzung, mussten die Eigentümer das Eigentum wieder abgeben. Ab den 1980er Jahren verfolgten die DDR-Behörden das aber nicht mehr konsequent. So konnten Erben das Land behalten, solange es in eine LPG eingebracht blieb, auch wenn sie nicht in der Landwirtschaft tätig oder Mitglieder einer LPG waren.

Die „Modrow-Gesetze“ vom 6. März 1990 stellten Eigentümer von Bodenreformland mit denen von „normalem“ Grund und Boden gleich. Bodenreformland sollte als vollwertiges Eigentum gelten. Bundestag und Bundesrat beschlossen aber die Rückabwicklung: Eigentumsansprüche hatten nur noch Erben, die zum 15. März 1990 in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft tätig waren bzw. mindestens zehn Jahre in diesem Bereich gearbeitet hatten und ihre Mitgliedschaft in einer LPG nachweisen konnten. Daran scheiterten viele Erben, da sie keine Mitglieder einer LPG gewesen waren oder dies aufgrund unklarer Aktenlage nicht mehr belegen konnten. Wenn das Land in diesen Fällen den Eigentümern vor der Bodenreform nicht wiedergegeben werden konnte, fiel es an die Bundesländer. Tausende Bodenreform-Erben wurden entschädigungslos enteignet. Der Bundesgerichtshof hat das als sittenwidrig, rechtswidrig und rechtsstaatsunwürdig gebrandmarkt. Mehr als 5.000 Erbinnen und Erben waren davon in Sachsen betroffen. Zum 1. März 2018 befanden sich über 5.000 Hektar Bodenreform-Land im Wert von 28 Millionen Euro im Besitz des Freistaats.

Finanzminister Haß sieht keinen Handlungsbedarf, da es hier nur wenige Betroffenen gebe, deren Ansprüche verjährt seien. Unrecht bleibt aber Unrecht, ob es nun zehn oder 10.000 Menschen betrifft. Die Linksfraktion will, dass die Staatsregierung einen Ausgleich anstrebt. Sachsen soll den entsprechenden Antrag des Landes Brandenburg (BR-Drucksache 44/18) im Bundesrat unterstützen. Der betrifft den ganzen Osten! Die Enteigneten müssen – wie im Rechtsstaat üblich – angemessen entschädigt werden. Auch die brandenburgische CDU-Fraktion fordert einen Härtefallfonds sowie die Rückabwicklung der Enteignung (Drucksache 6/7784).