Bartl: Entschädigungslose Enteignung sächsischer Bodenreform-Erben gerecht ausgleichen!
Im Zuge der Bodenreform nach 1945 erhielten auf dem Gebiet des heutigen Freistaates Sachsen Neubauern unentgeltlich Grundstücke. Diese durften weder veräußert noch verpachtet oder belastet, jedoch vererbt werden. Endete die landwirtschaftliche Nutzung, fielen sie zurück an den Bodenfonds der DDR. Mit dieser Regelung wurde großzügig umgegangen, sodass Erblasser oft im Grundbuch eingetragen blieben, wenn die Grundstücke anderweitig genutzt wurden.
Seit 1992 wurde die Bodenreform auch in Sachsen abgewickelt. Tausende Menschen, die Bodenreformland geerbt und nach dem „Modrow-Gesetz“ das uneingeschränkte Eigentum daran erworben hatten, wurden entschädigungslos enteignet. Ihre Grundstücke fielen an den Freistaat. Nur wer belegen konnte, dass er als Erbe zum 15. März 1990 in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft tätig war, mindestens zehn Jahre in diesen Bereichen gearbeitet hatte oder nicht anderweitig erwerbstätig wurde, durfte sein Land behalten. Zusätzlich musste nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine LPG-Mitgliedschaft nachgewiesen werden. Daran scheiterten viele Erben. Der Freistaat verfügt heute über Bodenreformflächen von insgesamt 5.370 Hektar, die schätzungsweise 28.187.200 Euro wert sind (Drucksache 6/12886).
Die Linksfraktion hat daher beantragt (Drucksache 6/13871), dass die Staatsregierung durch eigene Maßnahmen sowie gegenüber dem Bund einen sachgerechten Ausgleich anstreben soll – zum Nutzen aller enteigneten Bodenreform-Erben. Sachsen soll einen entsprechenden Antrag des Landes Brandenburg (BR-Drucksache 44/18) im Bundesrat unterstützen. Die Staatsregierung sieht keinen Handlungsbedarf: Laut ihrer Stellungnahme ist eine Härtefallregelung nicht nötig, weil die Auflassungsansprüche des Freistaates gegen Bodenreformerben seit 2000 verjährt seien und weil es in Sachsen nur wenige Fälle gebe.
Klaus Bartl, Sprecher der Linksfraktion für Verfassungs- und Rechtspolitik, erklärt dazu:
Finanzminister Haß erklärt den Enteignungsprozess, den das Finanzministerium jahrelang gegen Erben von Bodenreformland geführt hat, praktisch für bedeutungslos. Es sei „in den 85.516 Bodenreformfällen auf dem Gebiet des heutigen Freistaates Sachsen“ in „lediglich 5.276 Fällen“ Land auf den Freistaat übertragen worden. Das sind mehr als 5.000 Enteignete mit Familien und Erben, die ihren Grund und Boden verloren haben – ohne jeden Ausgleich! Angesichts dieses Nachwendeunrechts stehen Landtag und Regierung in der Pflicht, schnell für späte Gerechtigkeit zu sorgen. Es wäre das Mindeste, eine Bundesratsinitiative zu unterstützen, die auf eine Ausgleichsregelung zielt und dem Rechtsfrieden dient. Wir streiten weiter dafür, dass die Enteigneten – wie im demokratischen Rechtsstaat üblich – angemessen entschädigt werden.