Bartl: „Gitterzulage“ auch für gefährdete Beschäftigte bei Gericht – Gesetzentwurf der Linksfraktion / Beamte nahe Mindestlohn

Heute stellt die Linksfraktion auf der Landtags-Sitzung den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Stellenzulage für Justizwachtmeister im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst bei den Gerichten im Freistaat Sachsen“ (Parlaments-Drucksache 6/16432) vor. Dazu erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

Der Beruf des Justizwachtmeisters hat sich ab Mitte der 90er Jahre, als der Vorführdienst von den Justizvollzugsanstalten an die Gerichte abgegeben wurde, fundamental verändert. Mittlerweile sind es nicht mehr „Amtsboten“, sondern Vollzugsbeamtinnen und -beamte, die ungefähr zur Hälfte jeweils nach dem Strafvollzugs- bzw. dem Polizeigesetz ihren Dienst verrichten. Das bedeutet, dass diese Bediensteten eine mit zum Teil erheblichen Gefahren verbundene Aufgabe übernehmen. Sie erledigen ihren Dienst in abgeschlossenen Räumen und hinter Gittern, z.B. in den Haftbereichen und Verwahrräumen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte. Dabei haben sie mit Menschen zu tun, die gegen ihren Willen festgehalten werden. Zu ihren Kernaufgaben gehören die Vorführung von Untersuchungs- und Strafgefangenen, deren Beaufsichtigung, die Vollstreckung von Haftbefehlen oder Ingewahrsamnahmen.

Die Personen, mit denen sie arbeiten, befinden sich meist in Ausnahmesituationen, die über ihr gesamtes weiteres Leben bestimmen – sei es die Verurteilung zu einer Haftstrafe, die Verhängung einer Sicherheitsverwahrung oder der Entzug eines Kindes. Dementsprechend ist die emotionale Situation der Betroffenen. Vielfach haben sie zusätzlich ein Suchtproblem, was zur verminderten Einsichts- und Schuldfähigkeit führt. Und es handelt sich vor Gericht ja nicht nur um die Gefangenen an sich: Im Gerichtssaal kommt es zum Zusammentreffen mit Opfern, Geschädigten, Belastungszeugen, Angehörigen von rivalisierenden Gruppen etc. Man kann sich also vorstellen, dass da häufiger eine explosive Mischung entsteht und die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister Gewalt und Übergriffe zu verhindern haben.

Was nicht mit dem Anforderungsprofil des Berufes gestiegen ist, ist die Besoldung und das ist eine ausgemachte Ungerechtigkeit. Die Besoldungsgruppe beim Einstieg liegt bei A4. Das sind unter 2200€ Brutto, wobei die Beamtinnen und Beamten bei Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung noch die Arbeitgeberanteile bezahlen müssen. Es gibt keine niedrigere Besoldung für Beamte, die damit nah am Bereich des gesetzlichen Mindestlohns angesiedelt ist. Wir wollen ihnen daher die Stellenzulage, auch „Gitterzulage“ genannt, zukommen lassen, die u.a.  Bedienstete in Justizvollzugsanstalten erhalten. Andere Bundesländer gewähren ihren Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern zum Teil seit Jahrzehnten eben diese Amtszulage.