Bartl: Justiz-Etat sichert nicht den „Pakt für den Rechtsstaat“

Zum Etat des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz in den Jahren 2019 und 2020 erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Klaus Bartl:

Heute hinterfragen viele, ob der Rechtsstaat überhaupt noch funktioniert. Der Bund will Berichten zufolge den Ländern einmalig 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen. „Der Betrag wird gezahlt“, soll es in dem Papier heißen, „sobald die Länder im Zuständigkeitsbereich der Justiz ihre Selbstverpflichtung zur Schaffung und Besetzung von 2.000 Stellen (zuzüglich Stellen für den nicht-staatsanwaltschaftlichen und nicht-richterlichen Bereich) nach dem Königsteiner Schlüssel nachgekommen sind.“ Das ist eine Messlatte für den Justizhaushalt.

Das Papier zum Bund-Länder-Pakt sieht sieben Maßnahmen vor: Personalaufbau, Digitalisierung, Beschleunigung von Gerichtsverfahren, Opferschutz, Qualitätssicherung in der Rechtspflege, Öffentlichkeitsarbeit und eine Offensive für den Rechtsstaat. Wir bezweifeln, dass Sachsen die Vorgaben erfüllen kann. Dazu schafft der Freistaat beispielsweise zu wenige Stellen für Richter und Staatsanwälte. Zwar nimmt die Kriminalität in Sachsen insgesamt nicht signifikant zu, aber wir sind mit neuen Kriminalitätsphänomenen konfrontiert: Cyberkriminalität, international vernetzte organisierte Kriminalität, politischer und internationaler Terrorismus, Clan-Kriminalität. Deren Beherrschung erfordert neue Expertise der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter sowie der Vollstreckungsbeamten.

Mit dem Personalansatz der Regierung kommen wir weder zu einer spürbaren Verfahrensbeschleunigung noch zur angestrebten Qualitätssicherung. Auch hängen wir den Standards beim Opferschutz weiter um Längen hinterher. Die Landesregierung vergisst wohl, dass eine funktionierende Justiz nicht nur genug Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte braucht, sondern auch genug Protokollantinnen und Protokollanten sowie ausreichendes Personal im Vollstreckungsbereich, also motivierte wie gut ausgerüstete und ausgebildete Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister. CDU und SPD wollen nicht einmal die maßvolle Erhöhung um einige Planstellen und einen leistungsorientierten Besoldungszuwachs für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister genehmigen. Beides hatten wir beantragt.

Hintergrund: Ausgewählte Änderungsanträge der Linksfraktion

Einzelplan, Kapitel

 

Ansatz

Regierung

2019 in T€

Ansatz

Regierung

2020 in T€

Ansatz

LINKE

2019 in T€

Ansatz

LINKE

2020 in T€

Differenz

2019

Differenz

2020

06

04

Höhergruppierung der Justizbediensteten bei den ordentlichen und Verwaltungsgerichten/

Wettbewerbsfähigkeit

170.026,3

173.486,5

170.864,2

174.342,7

838,3

856,2

06

05

Zulage für berufserfahrene Seiten-einsteigerInnen im Justizvollzug

1.892,0

1.992,6

2.142,0

2.242,6

250,0

250,0

06

12

Stärkung der Ausbildungskapazität am Ausbildungszentrum Bobritzsch

2.345,0

2.488,0

2.467,3

2.622,0

134,0

134,0