Bartl/Schaper: „Pflegepersonalstärkungsgesetz“ ist eigentlich ein „Sozialgerichtsüberlastungsgesetz“

Zur Berichterstattung, u.a. der Freien Presse vom 31.01.2019, über die kaum zu bewältigende Klageflut an sächsischen Sozialgerichten infolge des im November 2018 verabschiedeten „Pflegepersonalstärkungsgesetzes“ der Bundesregierung erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Susanne Schaper:

Das vollmundig angekündigte „Pflegepersonalstärkungsgesetz“ hat sich als „Sozialgerichtsüberbelastungsgesetz“ entwickelt. Wenn der per Gericht ausgetragene Hick-Hack zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern um Erstattungsansprüche dazu führt, dass dringliche Fragen, z. B. ob einer Patientin ein Rollstuhl zusteht, nicht mehr zügig entschieden werden können, dann läuft grundsätzlich etwas falsch. An dieser Stelle sind die Bundesregierung, aber auch die sächsische Staatsregierung über ihre Einflussmöglichkeiten im Bundesrat in der Pflicht, das Gesetz nachzubessern.

Der verfassungs- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Klaus Bartl, fügt hinzu:

Die Personal- und Belastungssituation an den sächsischen Sozialgerichten ist gemessen am tatsächlichen Arbeitsanfall schlicht inakzeptabel. Im Durchschnitt dauert ein Verfahren dort mehr als zwei Jahre. Das ist Gift für den Rechtsfrieden und das Vertrauen aller Beteiligten in den Rechtsstaat. Wir haben auf diese Missstände bereits bei den vergangenen Haushaltsverhandlungen hingewiesen. Zwar erkennen wir an, dass sowohl die Staatsregierung, als auch die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten „Pakts für den Rechtsstaat“ vom Sparkurs im Justizbereich der letzten Jahrzehnte abrücken, der diese katastrophalen Zustände maßgeblich verursacht hat. Dennoch müssen die beschlossenen Maßnahmen jetzt auch umgesetzt, der Stellenaufwuchs schnellstmöglich realisiert werden. Ein Schwerpunkt dabei muss unbedingt die Sozialgerichtsbarkeit sein.