Bartl zu Anhörung: Nach „Fall Samtleben“ Gesetzesänderungen nötig – willkürliche Streichung von Kandidaten ausschließen

Zum Ergebnis der heutigen öffentlichen Anhörung des Verfassungs- und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Linksfraktion „Stärkung des subjektiven Rechtsschutzes und der innerparteilichen Demokratie bei Wahlen zum Sächsischen Landtag“ (Landtags-Drucksache 6/11223) erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Vier der sechs anwesenden Experten haben sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Wahlrechtsfragen, die unser Gesetzentwurf behandelt, durch den Gesetzgeber Landtag nachzuschärfen. Alle Sachverständigen haben betont, dass das Recht, in einem demokratischen Verfahren gewählt zu werden, dringend einer Stärkung bedarf. Das Wahlprüfungsverfahren darf keine reine Staffage sein.

Der „Fall Samtleben“ war dafür ein beredtes Beispiel. Mit den heute unterbreiteten konkreten Formulierungsvorschlägen zu einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs werden wir uns intensiv befassen und ggf. im Interesse der Qualifizierung Änderungen vornehmen. So gewichtig das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in Sachen Samtleben für die Weiterentwicklung des Wahl- und Wahlprüfungsrechts in Sachsen und der ganzen Bundesrepublik ist, kann es nicht angehen, dass Bürger erst ein Gerichtsurteil lesen müssen, um ein Gesetz verstehen und richtig anwenden zu können.

Neben der Stärkung des passiven Wahlrechts geht es darum, dass künftig „Vertrauensleute“ der Parteien nicht willkürliche Streichungen von Kandidaten auf Geheiß führender Parteifunktionäre vornehmen können. Es muss im Regelfall bei Änderungen des eingereichten Wahlvorschlags der zuständige Parteitag bzw. die Vertreterversammlung das letzte Wort haben.