Bartl zu Gemkows Konsequenzen aus Al-Bakr-Affäre: Rund-um-die-Uhr-Videoüberwachung ist fragwürdig

Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) hat seine Schlussfolgerungen aus dem Abschlussbericht der unabhängigen Expertenkommission „Polizeiliche Ermittlungsarbeit und Strafvollzug bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al-Bakr" für den Bereich der Justiz vorgestellt. Dazu erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Der Minister musste aufgrund der zahlreichen offenkundigen und im Abschlussbericht der Expertenkommission dokumentierten Versäumnisse in der Affäre Al-Bakr handeln. Was heute als Konsequenzen vorgestellt worden ist, wirft gleichwohl kritische Fragen auf.

So ist eine tagelange Rund-um-die Uhr-Videoüberwachung eines Menschen in einem Raum, der für ihn zugleich Schlafzimmer und Toilette ist, ein äußerst tiefer Eingriff in Grundrechte und damit prinzipiell fragwürdig. Für uns ist Videoüberwachung nur in ganz seltenen Ausnahmefällen unter enger zeitlicher Begrenzung denkbar; etwa wenn nach gesicherten Erkenntnissen von einer akuten Suizidgefahr ausgegangen werden muss. Warum ein Gefangener, der wegen vermeintlich gesteigerter Fluchtgefahr oder weil von ihm angenommenermaßen die Gefahr von Gewalt gegen Personen oder Sachen ausgeht, noch videoüberwacht werden soll, obgleich er schon im besonders gesicherten Haftraum untergebracht ist, erschließt sich uns nicht.

Es ist im Übrigen befremdlich, dass neben den zwanzig geplanten Haftpräventionsräumen noch zehn weitere Hafträume mit Videoüberwachung vorgehalten werden sollen. Hierzu werden wir im Ausschuss nachfragen, wie dies konkret begründet werden soll.

Ansonsten erwarten wir, dass künftig insbesondere der Informationsfluss zwischen Ermittlungsrichter und Haftanstalt durchgängig klappt und die Justizvollzugsbediensteten rechtzeitig umfassend in Kenntnis gesetzt werden, welche Gefährdungspotenziale neue Gefangene mit sich bringen.