Böhme: Linksfraktion fordert Mitsprache der Fahrgäste beim Öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen

Zum Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Beteiligung der Bevölkerung an der Planung und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Freistaat Sachsen (Parlaments-Drucksache 6/15562), der heute von der CDU/SPD-Koalitionsmehrheit und der AfD abgelehnt wurde, erklärt Marco Böhme, mobilitätspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

In ganz Deutschland, in allen Bundesländern können sich Fahrgäste außergerichtlich mit ihrem Verkehrsunternehmen bei Problemen einigen. Nur in Sachsen macht kein Unternehmen mit, außer dem MDV, der ja auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig ist. Die Schlichtungsstelle ist ein Bestandteil unseres Gesetzentwurfes.

Zugleich wollen wir die faktische Machtlosigkeit der Fahrgastbeiräte überwinden, Zitat aus der öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf von Frau Noll vom Fahrgastverband der LVB: „Rechte haben wir de facto keine. Wir haben eine Aufgabe, eine Funktion bekommen, aber keine Rechte, auf die wir uns berufen können. Angesprochene Probleme und Lösungsvorschläge werden in den Sitzungen von anwesenden Mitarbeitern kaum aufgenommen. Stellungnahmen können lediglich über die LVB und nicht selbstständig an die Öffentlichkeit getragen werden.“

Das läuft auch in Dresden und Chemnitz so, und in so gut wie allen sächsischen Städten oder Verkehrsunternehmen gibt es gar keinen Fahrgastverband!

In Sachsen gibt es bisher nur sehr wenig ehrenamtliche Fahrgastbeiräte. Ihre Rechte sind aber nicht klar geregelt. Das wollen wir ändern. Unser Gesetz soll die Zweckverbände verpflichten, Beiräte einzurichten, in denen Fahrgäste ihre Interessen gegenüber der Verwaltung und den Verkehrsunternehmen vertreten. Zusätzlich wollen wir kommunale Beteiligungsmanager/innen haben, von den Kreisen bestellt und vom Land finanziert, die die Öffentlichkeit einbinden.

Auf Landesebene streben wir einen Landesnahverkehrsbeirats und eine/n Sächsischen ÖPNV- Beauftragte/n an, damit Information und Beteiligung auch auf dieser Ebene funktionieren. Die Regierung muss nach unserem Gesetzentwurf das Votum des Beirats berücksichtigen. Am Tisch sitzen Kommunale Fahrgastbeiräte, Kommunale Beteiligungsmanager/innen, Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen sowie Vereine und Verbände im Bereich Mobilität. Der Beirat soll der Regierung und dem Landtag auch Vorschläge machen können.

Die Landtagsmehrheit hat heute eine Chance vertan, durch mehr Beteiligung der Fahrgäste die Attraktivität des ÖPNV in Sachsen zu erhöhen.