Buddeberg: CDU und SPD verschleppen Ausführungsgesetz – Kommunen und Prostituierte in rechtlich unsicherer Situation
Im Sozialausschuss sollte heute eigentlich das seit nunmehr 11 Monaten überfällige Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Freistaat Sachsen beraten werden. In letzter Sekunde setzte die Koalition den Gesetzesentwurf von der Tagesordnung ab. Seit Juli 2017 gilt das Bundesgesetz, das den Kommunen viele Aufgaben überträgt – sie sind künftig für die regelmäßige Anmeldung und das Ausstellen des Ausweises zuständig, auch für die jährliche Gesundheitsberatung der Prostituierten. Dafür ist aber eine landesgesetzliche Grundlage nötig.
Seit Januar schiebt die Koalition das Ausführungsgesetz vor sich her und setzt es immer wieder von der Tagesordnung ab. Offenbar können sich CDU und SPD nicht über die Gebühren und den Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen einigen. In der Freien Presse war heute zu lesen, dass die Gebührenfreiheit deshalb abgelehnt werde, weil man das Gewerbe zwar toleriere, doch seine Ausweitung nicht extra befördern wolle.
Sarah Buddeberg, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE und Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik, erklärt:
„Diese Verzögerungstaktik ist eine Frechheit. Die Koalition ist schlicht nicht in der Lage, die bundesgesetzlichen Vorgaben in einer für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter wie für Kommunen akzeptablen Weise umzusetzen. Weil das Bundesrecht längst gilt, drängt Sachsens Regierungskoalition hunderte Frauen und Männer in Illegalität oder Arbeitslosigkeit und bringt die Behörden in eine missliche Lage: Ihnen fehlt seit langem die landesrechtliche Regelung und vor allem die Finanzierung für ihre neuen Aufgaben.
Die Koalition scheint schlicht damit überfordert zu sein, endlich ihrer Verantwortung gegenüber den kommunalen Verwaltungen gerecht zu werden – geschweige denn den in der Sexarbeit tätigen Menschen. Die Verunsicherung ist groß und wird nicht selten ausgenutzt.
Wir bleiben bei unserer Forderung, keine Gebühren von Prostituierten zu erheben, damit ihre oft prekäre Lage nicht noch verschärft wird. Wer glaubt, Gebührenfreiheit würde das Gewerbe unterstützen, hat offenbar ein falsches Bild von der Lebenssituation der Betroffenen.“
Der Ausschuss hat nun für den kommenden Montag eine Sondersitzung beschlossen, um das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden zu können.