Buddeberg: Häuslicher und sexualisierter Gewalt in Sachsen den Kampf ansagen!

Die Linksfraktion hat heute im Landtag ein Maßnahmenprogramm zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt gefordert (Landtags-Drucksache 6/14763). Hintergrund ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention), das seit Februar 2018 auch für Sachsen gilt. Sarah Buddeberg, Sprecherin der Linksfraktion für Gleichstellungs- und Queerpolitik, erklärt:

Häusliche Gewalt ist ein dunkles Thema. Viele Opfer bleiben im Verborgenen, aus Scham oder Hilflosigkeit, viele haben Angst vor ihren Peinigern oder sind gehemmt, weil die Täter aus ihrem engsten Umfeld kommen. Das betrifft vor allem Frauen. Wir dürfen uns damit nicht abfinden und wollen, dass alle Betroffenen Zugang zu Hilfsangeboten haben. Statistisch gesehen wird jede vierte Frau mindestens einmal Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Da gibt es nichts zu verharmlosen – jeder Schlag ist einer zu viel, und oft bleibt es nicht dabei. An jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau durch Partner oder Ex-Partner getötet. Hinter der lapidaren Bezeichnung „Familiendrama“ stehen schreckliche Schicksale. Diese Gewalt ist Teil unserer Gesellschaft – das darf nicht so bleiben!

In Sachsen gibt es 14 Frauenschutzeinrichtungen, sieben Koordinierungs- und Interventionsstellen sowie seit Kurzem zwei Männerschutzwohnungen als Modellprojekte. Ohne diese Vereine und Menschen, die täglich ehrenamtlich arbeiten, hätten Betroffene kaum eine Chance, der Gewalt zu entkommen. Diese Arbeit muss gewürdigt und ausreichend finanziert werden! Wir fordern ein flächendeckendes, barrierefrei zugängliches Unterstützungssystem für alle Opfer. Davon ist Sachsen weit entfernt – immer wieder müssen Frauen abgewiesen werden, weil Plätze belegt sind. In Sachsen gibt es nicht einmal eine Schutzeinrichtung pro Landkreis, in Nordsachsen und im Erzgebirge fehlen sie. Darunter leiden auch Kinder, die immer von Gewalt mitbetroffen sind, und besonders Frauen mit Behinderung.

Damit sexualisierte Gewalt effektiv verfolgt werden kann, ist zudem dafür zu sorgen, dass Spuren vertraulich gesichert werden können. Denn Opfer sexualisierter Gewalt sind häufig nicht in der Lage, sofort Anzeige zu stellen. Von den Frauen, die Opfer sexualisierter Gewalt werden, gehen nur acht Prozent zur Polizei. Später wird es schwer, Beweise vorzulegen. Von den wenigen angezeigten Fällen kommt es bei 87 Prozent nicht zur Verurteilung.

Sachsen darf den Kampf gegen häusliche und sexualisierte Gewalt nicht auf Vereine und Ehrenamtliche abwälzen. Die Staatsregierung muss die Istanbul-Konvention umsetzen. Es ist gut, dass dafür mehr Geld in den letzten Doppelhaushalt eingestellt wurde – mit besseren Förderbedingungen muss die Landesregierung aber dafür sorgen, dass es auch abgerufen wird!