Buddeberg: Nazi-Paragraphen abschaffen, nicht reformieren!

Der umstrittene Paragraph 219a soll laut Medienberichten reformiert werden. Seit seiner Einführung im Jahr 1933 verbietet das Gesetz die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Ärzt*innen oder Kliniken. Nachdem die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel im November 2017 wegen einer Information auf ihrer Website zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt worden war, nahm der öffentliche Druck stark zu. Neben unzähligen frauenpolitischen Organisationen wie etwa die Initiative Pro Choice fordert selbst die FDP, den §219 a zu streichen.

Stattdessen plant die Bundesregierung lediglich ein paar kosmetische Änderungen. So wird das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nicht angerührt, es gilt also weiterhin. Um herauszufinden, wo Frauen in ihrer Nähe einen Abbruch vornehmen lassen können, sollen sie sich künftig an die Bundesärztekammer oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wenden – die Behörden sollen Kontaktinformationen von Ärzt*innen bereithalten.

Bereits im Januar 2018 hatte die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag einen Antrag an die Staatsregierung (Drs. 6/12090) gestellt, in dem die sächsische Staatsregierung dazu aufgefordert wird, einem Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen zu folgen – um den Paragraphen 219a abzuschaffen. Dieser Antrag wird nun aus aktuellem Anlass im Sozialausschuss sowie im Rechtsausschuss auf die Tagesordnung gesetzt.

Dazu sagt Sarah Buddeberg, parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion DIE LINKE:

Wieder einmal lässt sich die SPD in der Bundesregierung von ihrem Koalitionspartner CDU über den Tisch ziehen. Die Abschaffung des Paragraphen 219a wäre die Chance der Sozialdemokrat*innen gewesen, sich für eine moderne Frauenpolitik einzusetzen. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft abzubrechen, ist eine ganz sensible und wird von den betroffenen Frauen nicht einfach leichtfertig getroffen. Deshalb sollten sie auch das volle Recht auf Informationen haben.

Nun aber stolpert die SPD mutlos herum und schlägt ein paar wirkungslose Ergänzungen vor. Die zudem die Verwirrung um Schwangerschaftsabbrüche nur noch vergrößern werden. Oder wieso darf eine Bundesbehörde Kontaktinformationen von Ärzt*innen weitergeben, die Abbrüche vornehmen? Den Mediziner*innen selbst aber ist jegliche öffentliche Werbung für diese Leistung weiterhin untersagt. Das einzig Richtige wäre nun gewesen, den Nazi-Paragraphen endlich abzuschaffen anstatt ihn zu reformieren!