Buddeberg / Schaper: Ein Jahr Verspätung beim Prostituiertenschutzgesetz – Staatsregierung ignoriert Sachverständige

Mit nahezu genau einem Jahr Verspätung wird das Sächsische Ausführungsgesetz des Prostituiertenschutzgesetzes nun endlich im zuständigen Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration beschlossen. Seit Juli 2017 ist das Bundesgesetz bereits in Kraft, und obwohl die Staatsregierung selbst im Bundesrat gegen eine Verschiebung des Termins stimmte, verzögerte sie ihren Entwurf des Ausführungsgesetzes mehr als ein halbes Jahr. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben ihrerseits noch mal ein halbes Jahr Verzögerung draufgelegt, indem sie ihren Änderungsantrag erst vor wenigen Tagen fertigstellten. Da nun die Zeit drängt, musste eilends eine Sondersitzung des Sozialausschusses einberufen werden. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziale und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration lagen vier Anträge vor, alle Oppositionsfraktionen sowie die Koalition verfassten eigene Änderungsanträge an den Entwurf der Staatsregierung.

Susanne Schaper, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag: „Durch dieses mittlerweile fast ein ganzes Jahr andauernde Verzögern der CDU und SPD wurden die Prostituierten ebenso wie die Kommunen und Kontrollbehörden in einen nahezu rechtsfreien Raum gedrängt. Einerseits gilt das Bundesgesetz, andererseits fehlt eine sächsische Ausführungsverordnung, die die Zuständigkeiten regelt. Es blieb den Kommunen nichts anderes übrig, als irgendwie zu improvisieren und vor sich hinzuwurschteln. Wenn man bedenkt, dass das Gesetz  - wie der Titel verdeutlicht – in erster Linie ein Schutzziel verfolgt, ist dieses Untätigsein und Verzögern geradezu eine Gefährdung für die Prostituierten.“

Sarah Buddeberg, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: „Der für die Prostituierten katastrophale Referentenentwurf der Sozialministerin, der die bundesweit mit Abstand höchsten Gebühren für Anmeldung und Gesundheitsberatung vorsah, wurde unter dem starken Druck der Öffentlichkeit ein bisschen abgemildert. Dennoch halten wir es für eine Verfehlung des Gesetzesziels, den sowieso schon überwiegend äußerst prekär beschäftigten Prostituierten für die regelmäßige Anmeldung eine Gebühr abzuknöpfen. Wir haben uns daher vehement dafür eingesetzt, dass den Prostituierten selbst – im Gegensatz zu Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreibern – keine Kosten entstehen. Die Gefahr ist zu groß, dass sie diese nicht aufbringen können und damit in die Illegalität gedrängt werden. Das bestätigen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die in der Szene arbeiten, ebenso wie die Sachverständigen, die zur Anhörung im Sozialausschuss geladen waren. Warum die Staatregierung die Meinung von Expertinnen und Experten ignoriert, ist unverständlich.“ Der Gesetzentwurf wird mit den heute im Ausschuss beschlossenen Änderungen in der Plenarsitzung am 27./ 28. Juni zur Beschlussfassung vorliegen.