Buddeberg: Tag gegen Homofeindlichkeit – kein Grund für Konfetti!

Am 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Trans und Interfeindlichkeit (IDAHIT*) erinnern weltweit Menschen an den Tag vor 29 Jahren, an dem Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestrichen wurde. Seitdem gilt sie zwar offiziell nicht mehr als Krankheit, aber es bleibt trotzdem noch viel zu tun. Aktuelles Beispiel: Im März urteilte das Sächsische Sportgericht, dass es durchaus „fußballtypisch“ sei, einen anderen Spieler auf herabwürdigende Weise zu fragen, ob dieser schwul sei und ihn als Schwuchtel zu bezeichnen. So geschehen bei einem Spiel zwischen Roter Stern Leipzig (RSL) und dem SV Naunhof. Doch wie schnell können aus Worten Taten werden. In Aue etwa ist 2018 ein 27-Jähriger von drei Männern brutal zusammengeschlagen und getötet worden – offensichtlich, weil er homosexuell war. Das zeigt: Homosexuelle, Trans*- oder Interpersonen sind hierzulande immer noch massiver Brutalität und Anfeindungen ausgesetzt. Um diese Gewalt öffentlich zu machen, findet rund um den 17. Mai die Idahit-Woche in Dresden statt. Auf dem Programm stehen neben der Demo auch spannende Vorträge, Workshops und Filmvorführungen. 

Dazu sagt Sarah Buddeberg, gleichstellungspolitische Sprecherin und Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. im Sächsischen Landtag:

Vorfälle wie beim Roten Stern Leipzig oder in Aue machen deutlich, warum Tage wie der 17. Mai noch lange kein Grund zum Feiern sind. Solange „schwul“ immer noch ein Schimpfwort ist und solange Menschen in diesem Land brutal ermordet werden, weil sie nicht heterosexuell sind, ist Konfetti nicht angebracht. Denn trotz der Öffnung der Ehe für alle, ist es offenbar noch nicht selbstverständlich, wenn Männer Männer küssen und Frauen Frauen lieben oder wenn Menschen sich nicht der Zweigeschlechtlichkeit zuordnen können oder wollen. Diese Akzeptanz müsste zuallererst von oben kommen. Hier hat die Sächsische Staatsregierung eine Vorbildfunktion! Sie müsste vorangehen und sollte sich endlich glaubhaft für eine offenere und freiere Gesellschaft einsetzen. Deshalb fordern wir in einem Antrag (Drs 6/16978), dass sich die Staatsregierung im Bundesrat einem Gesetzesantrag anschließt, wonach der Grundgesetzartikel 3 um die Merkmale „sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ ergänzt werden soll.