Buddeberg zum Frauenförderbericht: Die CDU muss endlich anerkennen, dass Gleichstellung ein Verfassungsauftrag ist!

Gestern behandelte der Landtag den Fünften Frauenförderbericht (Drucksache 6/16921). Das Papier wurde auf Druck der Linksfraktion vorgelegt (Drucksache 6/15599). Dazu erklärt Sarah Buddeberg, Sprecherin der Linksfraktion für Gleichstellungs- und Queerpolitik:

§17 Frauenfördergesetz schreibt fest: „Die Staatsregierung legt dem Landtag alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht über die Situation der Frauen in den in §1 genannten Verwaltungen und über die Anwendung dieses Gesetzes vor. Die Staatsministerien haben dazu die erforderlichen Angaben zu machen.“ Der vierte Bericht stammt von 2012, der fünfte hätte also 2016 vorgelegt werden müssen. Er erreicht uns mit drei Jahren Verspätung. Nun liegt er endlich vor.

Ein Grund zum Feiern ist das allerdings nicht. Das Papier zeigt dramatischen Handlungsbedarf. Das Frauenfördergesetz verpflichtet seit 1994 dazu, Frauen im öffentlichen Dienst zu fördern und ihrer Unterrepräsentanz entgegenzuwirken. Seit dem letzten Bericht vor sieben Jahren ist aber keine Verbesserung erkennbar. Zwar ist der öffentliche Dienst ein wichtiger Beschäftigungssektor für Frauen in Sachsen, knapp zwei Drittel der Beschäftigten sind weiblich. Allerdings reproduzieren sich auch dort ungleiche Geschlechterverhältnisse: Je höher die Führungsebene, desto geringer der Frauenanteil. Frauen stoßen auch im öffentlichen Dienst an die gläserne Decke. Ihrer massiven Unterrepräsentanz in den obersten Führungsebenen steht ihre massive Überrepräsentanz in Teilzeitbeschäftigung und bei Beurlaubungen ohne Bezüge gegenüber. Teilzeitarbeit ist überwiegend weiblich – was gern als Freiwilligkeit verkauft wird, hat doch immer wieder dieselben Gründe: schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Übernahme von Sorgearbeit. Die Folge sind ein geringerer Verdienst und fehlende Rentenpunkte, beides führt oft zu wirtschaftlicher Abhängigkeit. Auffällig ist auch, dass die Möglichkeit von Teilzeitarbeit in den obersten Leitungspositionen offenbar nur auf dem Papier besteht. Wer also etwa aus familiären Gründen in Teilzeit arbeitet, hat schlechtere Aufstiegschancen. Ein drastisches Bild zeigt sich bei den Beurlaubungen ohne Bezüge: Hier liegt der Frauenanteil bei 86 Prozent – erfahrungsgemäß ist der Grund in der Regel Familien- und Pflegetätigkeit.

Diese Befunde lassen sich nicht schönreden – das hat Ministerin Köpping auch gar nicht erst versucht. Es ist fatal, dass Sachsen immer noch kein verbindliches Gleichstellungsgesetz mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten bekommen wird, obwohl das im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Der CDU-geführten Staatsregierung und der Regierungsfraktion CDU ist die Gleichstellung völlig egal – dabei ist sie kein soziales Hobby, sondern ein Verfassungsgebot. In unserem Entschließungsantrag forderten wir die Koalition auf, das endlich ernst zu nehmen (Drucksache 6/17012)!