Falken: Verbeamtung schützt nicht vor Lehrermangel – Verbesserung der Arbeitsbedingungen wäre wirkungsvoller

Das „Lehrerpaket“ der CDU/SPD-Staatsregierung steht heute in Gestalt eines entsprechenden Gesetzentwurfs im Parlament zur Abstimmung. Dazu erklärt Cornelia Falken, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, die ihre Kritik in einem Entschließungsantrag zusammengefasst hat:

Die politische Verantwortung für die akute Notlage bei den Lehrkräften trägt die Staatsregierung, die Situation ist das Ergebnis ihrer jahrelangen verfehlten Personalpolitik. „Maßnahmenpakete“ und „Handlungsprogramme“ werden an diesem Notstand nichts ändern. Die Verbeamtung von Lehrkräften, die dieses Gesetz vorsieht, ist eine politische Entscheidung der Staatsregierung. Aus bildungspolitischer und pädagogischer Sicht ist sie nicht geboten. CDU und SPD erhoffen sich eine Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit Sachsens auf dem Lehrer-Arbeitsmarkt. Die Erfüllung dieser Hoffnung bezweifeln wir. Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass die Verbeamtung nicht vor Lehrermangel schützt.

Unter mehreren Gesichtspunkten wäre eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen wirkungsvoller. Denn durch die Verbeamtung entstehen für den Staatshaushalt erhebliche Kosten, diese Entscheidung wird deshalb zu Lasten der schulpolitischen Entwicklung gehen. In den nächsten Jahren müssen erhebliche Zuführungen an den Generationenfonds geleistet werden. Die Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres führt zu einer Zweiklassengesellschaft in den Lehrerzimmern. Das sorgt für ein hohes Maß an Ungerechtigkeit und Demotivation in der Lehrerschaft.

Die Lehrkräfte, die in den letzten 28 Jahren mit hohem Engagement und mit massiven finanziellen Einbußen das Schulsystem in Sachsen getragen haben, fühlen sich erneut als Verlierer. Eine späte Rache der CDU – aber warum? Gewerkschaften wurden bei der Erarbeitung der Maßnahmen nicht einbezogen. Ein Tarifvertrag, der die Interessen aller Beschäftigten angemessen berücksichtigt, fehlt. Ja, das Gesetz ermöglicht es, die Grundschullehrer*innen in die A13 und E13 einzugruppieren. Seit Jahren fordert das die LINKE, denn gleichwertige Arbeit muss gleichwertig bezahlt werden. Doch diese Maßnahme wird nicht eingeführt, um die Arbeit angemessen anzuerkennen, sondern um den Notstand ein wenig zu mindern.

Die eingebrachte Zulagen-Regelung ist dagegen lächerlich und beleidigend. Dieses Gesetz wird nicht dazu führen, den Lehrermangel zu beseitigen und die Qualität und die Weiterentwicklung der Schulen in Sachsen für ein erfolgreiches Lernen der Schülerinnen und Schüler zu sichern. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab!