Feiks zum BVG-Urteil: Eine Ungerechtigkeit beim Rundfunkbeitrag wird beseitigt – sozial gerecht ist er trotzdem noch nicht

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Rundfunkbeitrag als weitgehend für verfassungsgemäß hält, erklärt die medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Antje Feiks:

„Grundsätzlich befürworten wir das Vorhandensein des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit solidarischer Finanzierung, weil wir glauben, dass man die Aufgaben der öffentlichen Massenmedien nicht allein privaten Anbietern überlassen kann, deren Daseinszweck naturgemäß in erster Linie der Profit ist. Von ihnen wäre eine neutrale Berichterstattung schon gar nicht zu erwarten. Die Beitragsfinanzierung eröffnet einen Spielraum, den private Anbieter nicht haben, für zeitaufwändigen, hochwertigen, hintergründigen, kritischen Journalismus – bei aller Kritik, die man etwa an der Programmgestaltung üben kann. Insofern ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht heute den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt hat. Öffentliche Medienunternehmen sichern gewisse Grundstandards hinsichtlich seriöser Information, freier Meinungsbildung und politischer Kontroverse, aber auch bei niveauvoller Unterhaltung und kultureller Bildung in den europäischen Demokratien. 

Das ändert aber nichts an Ungerechtigkeiten des heutigen Gebührensystems. Das Gericht fordert nun den Gesetzgeber auf, eine wesentliche Ungerechtigkeit zu korrigieren. Auch wer mehrere Wohnungen nutzt, darf künftig nur einmalig mit dem Rundfunkbeitrag belastet werden. Das begrüße ich. Des Beitragssystems muss allerdings grundsätzlich überarbeitet werden, um es sozial gerecht zu machen.

Von der haushaltsbezogene Abgabe gibt es weiterhin viel zu wenige Befreiungstatbestände, etwa für die Empfänger geringer Einkommen. Anders als CDU und SPD, die das neue Rundfunkfinanzierungssystem letztlich durchgesetzt haben, treten wir gegen eine pauschale und an vielen Stellen ungerechte Abgabe ein. Wir wollen, dass die Beiträge einkommensabhängig gestaffelt und den untersten Einkommensgruppen erlassen werden. Mittelfristig muss die anachronistische Erhebung der Rundfunkbeiträge auf Wohnungen, Betriebsstätten, Fahrzeuge und Hotelzimmer durch eine einkommensabhängige Erhebung auf erwachsene Personen ersetzt werden. Diese würde der heutigen Medienwirklichkeit mit Empfangsmöglichkeiten bzw. Online-Anbindung in fast allen Lebenslagen gerecht.“